Oelsnitz/ Vogtl. Am Dienstag erhielt ein Jugendlicher eine Followeranfrage einer jungen Frau auf einer Social-Media-Plattform. Daraus entstand ein Chat, der via Messenger weitergeführt wurde. Die Chatpartnerin überzeugte den Teenager, ihr intime Aufnahmen von sich zuzuschicken. Kurz darauf erhielt er einen Anruf, in dem ein Mann in gebrochenem Englisch Geld von ihm forderte. Der Anrufer drohte, die Nacktbilder des Jugendlichen sonst an seine Freunde und Bekannten zu schicken. So zahlte der Geschädigte einen niedrigen dreistelligen Betrag in Form von Guthabenkarten, bevor er seine Eltern und schließlich die Polizei informierte. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zunehmende Fälle von Sextortion: Vorsicht beim Teilen intimer Inhalte
Fälle von Erpressung auf sexueller Grundlage, auch Sextortion genannt, wurden in den vergangenen Monaten gehäuft angezeigt. Bitte bedenken Sie immer, bevor Sie Bilder oder Videos an andere Personen schicken, dass das Internet nie vergisst: Alles, was gesendet wird, kann vom Gegenüber auch veröffentlicht werden. Das gilt insbesondere, wenn Sie die Person am anderen Ende des Chats nicht oder kaum kennen.
Tipps im Umgang mit Internetbekanntschaften und Schutz vor Erpressung
- Überprüfen, wie glaubwürdig die Geschichte der Internetbekanntschaft ist.
- Prüfen, ob die zugesandten Fotos oder Videos möglicherweise vorgefertigt sind.
- Angehörige, besonders Jugendliche, über Erpressungsmaschen wie Sextortion aufklären.