Was tun bei einem Unfall oder Notfall?

Rettung Richtiges Verhalten in Ausnahmesituationen

Unsere Blaulicht-Meldungen zeigen eines sehr deutlich: Notfälle sind sehr vielfältig. Wie sie ausgehen, hängt häufig von richtigem Verhalten ab. In der Ausnahmesituation unter Stress schnell und angemessen zu handeln ist oft nicht einfach. Es hilft deshalb, sich regelmäßig über die richtigen Vorgehensweisen zu informieren.
Allein auf den sächsischen Autobahnen kam es 2022 zu 1.457 Verkehrsunfällen. 2.090 Wohnungseinbruchsdiebstähle wurden gemeldet und insgesamt gingen bei den fünf Rettungsleitstellen 827.561 Notrufe ein.
Tatsache ist: Jeder von uns kann unversehens in solche und ähnliche Lagen geraten. Richtiges Verhalten ist nötig, um Schäden und deren Ausmaß zu verringern. Daher zeigen wir für typische Ausnahmesituationen, was im Notfall zu tun ist.

110 oder 112 - wer hilft in welcher Situation?

Welche Notfallrufnummer ist in welcher Situation die richtige? Wendet ihr euch an Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst? Das sind oftmals die ersten Fragen. In Sachsen gilt für diese beiden Notfallnummern folgendes:

  • 110: Die Nummer ist ausschließlich für polizeilich relevante Notfälle reserviert.
  • 112: Diese Rufnummer ist dann relevant, wenn entweder medizinische Hilfe oder diejenige der Feuerwehr benötigt wird.

NOTRUFNUMMERN SIND NUR FÜR ECHTE NOTFÄLLE DA!

Beide Nummern sollten nur in ernsten Gefahrensituationen gewählt werden. Das sind etwa Straftaten, Brände sowie akute oder potenziell lebensbedrohliche Notlagen.

MISSBRAUCH DER NOTRUFNUMMERN IST EINE STRAFTAT


Dennoch wird niemand belangt, der in einer für ihn "ernst" wirkenden Situation irrtümlich die Leitstellen alarmiert. Es gilt daher: Besser einmal zu viel als einmal zu wenig alarmiert.


Für weniger kritische Situationen gibt es andere Kontaktmöglichkeiten:

Eine weitere Anlaufstelle sind die kommunalen Ordnungsämter, die beispielsweise für Fälle wie Ruhestörung zuständig sind.
Wer die Notrufnummer wählt, sollte zudem versuchen, sich an das 5-W-Schema zu halten:

  1. Wo?
  2. Was?
  3. Wie viele?
  4. Welcher Art?
  5. Warten auf Rückfragen.


 

Rettungsgasse

Kommt es außerorts, insbesondere auf Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen, zu einem Stau, muss(!) selbst bei Schritttempo eine Rettungsgasse gebildet werden. Das Wie ist ungeachtet der Anzahl von Spuren gleichbleibend:

WER AUF DER LINKEN SPUR FÄHRT, ZIEHT NACH LINKS; ALLE ANDEREN ZIEHEN NACH RECHTS, LASSEN ABER DEN PANNENSTREIFEN FREI!

Für Baustellen gibt es keine universellen Regeln. Je enger sie sind, desto eher sollten alle nach rechts ziehen, damit die linke Spur möglichst breit bleibt.

Feuer

Egal ob es brenzlig riecht, der Rauchmelder auslöst oder Flammen sichtbar lodern: Jeder Brand kann sich zu einer Katastrophe entwickeln. Daher geht es um Sekunden:

IM BRANDFALL GILT STETS DIE REIHENFOLGE

  1. Retten
  2. Alarmieren (112)
  3. Löschen

Dabei gilt: Menschenleben gehen vor Tierleben, Tierleben gehen vor Sachwerten. Dementsprechend sind alle im Gefahrenbereich zunächst in Sicherheit zu bringen.

EIGENE LÖSCHVERSUCHE NUR DANN STARTEN, WENN DER BRENNENDE GEGENSTAND (NOCH) IN RAUCH UND FLAMMEN ERKENNBAR IST!

Wird ein Gebäude verlassen, sind sofern möglich, Fenster und Zimmertüren hinter sich zu schließen, damit der Brand weniger Sauerstoff bekommt.

Einbruch

Die Statistiken zeigen, dass die meisten Einbrecher eine Konfrontation möglichst vermeiden. Dennoch sollte niemand (angenommene) Einbrüche auf die leichte Schulter nehmen. Denn bei in die Enge getriebenen Tätern kann es zu Kurzschlussreaktionen kommen.

KEINESFALLS VERSUCHEN, EINEN EINBRECHER SELBST ZU STELLEN ODER IN DIE FLUCHT ZU SCHLAGEN. DAS KANN LEBENSGEFÄHRLICH SEIN!

Das richtige Verhalten hängt davon ab, ob ihr euch im Gebäude befindet oder von außen kommt:

  • Befindet ihr euch im Haus: Schließt euch möglichst mit allen Bewohnern in einem Raum ein, blockiert die Tür (Stühle unter Türklinke etc.), macht lautstark auf euch aufmerksam, wählt die 110 und erwähnt, dass ihr euch mit dem Täter im Haus befindet.
  • Kommt ihr von außen dazu: Macht euch bemerkbar und zieht euch dann sofort zurück. Am besten zu einem Nachbarn, von dem ihr das Haus oder die Wohnung im Blick habt. Wählt die 110 und falls möglich, dokumentiert das Geschehen - etwa mit der Handykamera.

Sobald die Beamten eintreffen, solltet ihr auf euch aufmerksam machen.

KOMMT ES ZU EINER UNABWENDBAREN NOTWEHR- SITUATION, DANN GEWALT NUR ANWENDEN, UM EUCH EINEN FLUCHTWEG ZU ERÖFFNEN!

Experten empfehlen Ungeübten, Ellbogen, Schienbeine und Knie einzusetzen und dabei auf Nase, Augen oder Weichteile des Angreifers zu zielen.

Öffentliche Gewalttaten

Jeder kann in der Öffentlichkeit unvermittelt gewalttätigen Handlungen gegenüberstehen. Sie reichen von Pöbeleien in öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu handfesten Attacken.

GEWALT GEGENÜBER DRITTEN NIEMALS IGNORIEREN, SONDERN OHNE EIGENE GEFÄHRDUNG EINSCHREITEN!

Das bedeutet primär: Nicht warten, bis andere handeln, sondern selbst aktiv werden:

  • Fordert den Täter lautstark auf, sein Handeln sofort einzustellen. Haltet dabei Abstand.
  • Fordert Umstehende persönlich und direkt zum Helfen auf: "Sie mit der blauen Jacke, helfen Sie mir; Sie mit dem Kapuzenpulli, rufen Sie mit der 110 die Polizei!"
  • Sprecht das Opfer direkt an und fordert die Person auf, zu euch zu kommen. Stellt euch notfalls mithilfe anderer Personen zwischen Opfer und Täter.
  • Prägt euch Merkmale des oder der Täter möglichst gut ein.

Für weitere Tipps zu sicherer, wirksamer Zivilcourage gibt es eine eigene Website der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).

Unfälle

Bei Unfällen gilt Ähnliches wie bei Gewalttaten: Niemals ignorieren, sondern helfen. Egal ob es ein Autounfall ist oder eine andere Situation, stets gelten hierbei ähnliche Handlungsreihenfolgen:

  • Unfallstelle absichern, damit nicht noch mehr geschieht.
  • Notruf unter der 112 absetzen (Verkehrsunfall ohne Verletzte: 110).
  • Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
  • Erste Hilfe leisten - Mangelnde Ersthilfefähigkeiten sind keine Ausrede!
  • Bei der Unfalldokumentation helfen.

Letzteres bedeutet: Nach Möglichkeit die Szenerie zur Beweisdokumentation fotografieren oder filmen.

Vergiftung

Bei (angenommenen) Vergiftungen gilt in Sachsen, sowie Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, die gemeinsame Notrufnummer (0361) 730 730. Sollte es zu akuten Reaktionen wie Bewusstlosigkeit, Krampfanfälle, Kreislauf- oder Atemprobleme kommen, muss die 112 gewählt werden.

BEI VERGIFTUNGEN NIEMALS KÜNSTLICH EIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN; KEINE KOHLENSÄUREHALTIGEN GETRÄNKE ODER MILCH VERABREICHEN!

Stattdessen solltet ihr der betroffenen Person ein Glas Leitungswasser verabreichen und sie beruhigen. Wichtig ist es außerdem, eine Probe der betreffenden Substanz zu sichern, damit Helfer wissen, womit sie es zu tun haben. Sollte es zum Erbrechen kommen, kann in Ermangelung anderer Nachweise davon eine Probe genommen werden.

Wichtig

Zum Schluss ist eines nochmals besonders zu beachten:

WER IN EINER FÜR IHN ANGENOMMENEN NOTSITUATION HANDELT, HAT NIEMALS EINE STRAFE ZU BEFÜRCHTEN. UMGEKEHRT KANN PASSIVITÄT HINGEGEN BESTRAFT WERDEN!

Egal, wie sehr euch die Situation überrascht, egal wie wenig ihr euch in Ersthilfe und Co. auskennt: Jedes Handeln ist besser, als gar nichts zu tun!



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