Im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie, deren erster Entwurf kürzlich veröffentlicht wurde, die noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll, gibt es einige gravierende Änderungen für Fahrzeugführende. Heute informiert BLICK.de welche Neuerungen es für Führer und Führerinnen großer Kraftfahrzeuge:
Höhere Gewichtsgrenze mit Führerschein Klasse B
Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Autofahrer derzeit nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bewegen. Hier könnte es eine Änderung geben. Eine generelle Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts sieht der Richtlinien-Entwurf zwar nicht vor. Aber: Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden - auch Wohnmobile - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen sollen künftig mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen. Vorausgesetzt man besitzt die Klasse B bereits seit zwei Jahren.
LKW und Bus: Nur eine Ausnahme beim Mindestalter
In Deutschland kann die Klasse C für LKW momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Übrigens: Wer allerdings eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb absolviert hat, kann den Führerschein auch schon mit 18 Jahren erwerben. Der Entwurf zur neuen Führerscheinrichtlinie sieht lediglich die Möglichkeit einer Absenkung im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wie zum Beispiel der Feuerwehr vor. Eine generelle Absenkung des Mindestalters, wie ursprünglich diskutiert, ist nicht Teil des vorliegenden Entwurfs. Auch ein begleitetes Fahren im Rahmen des LKW-Führerscheins (C17) soll künftig möglich sein.
Die Vorschläge der Kommission gehen im nächsten Schritt zunächst an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten zur Beratung. Bevor Änderungen dann in Deutschland in Kraft treten, müssen sie erst in nationales Recht überführt werden.