Die Europäische Union (EU) will noch in diesem Jahr eine spezielle Richtlinie auf den Weg bringen, die Änderungen für den PKW-Führerschein und bei der Führerscheinprüfung für Fahranfänger zur Folge hätte. Der nun veröffentlichte erste Entwurf der sogenannten 4. Führerscheinrichtlinie wird aktuell diskutiert. Um diese Punkte geht es:
Fahrstunden erst nach bestandener Theorieprüfung
Fahrschüler müssten sich mit den Änderungen ziemlich umstellen. Es soll zwar leichter werden, die "theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren", der Weg zur praktischen Ausbildung könnte allerdings schwerer werden. Die 4. Führerscheinrichtlinie sieht nämlich vor, dass erst die Theorie bestanden werden muss, um in ein Auto steigen zu dürfen. Zudem könnte es für Führerscheinneulinge künftig verpflichtend sein, nach einem Jahr einen sogenannten Refresher-Kurs zu absolvieren. Dieser soll dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken.
Höhere Gewichtsgrenze mit Führerschein Klasse B
Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Autofahrer derzeit nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bewegen. Hier könnte es eine Änderung geben. Eine generelle Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts sieht der Richtlinien-Entwurf zwar nicht vor. Aber: Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden - auch Wohnmobile - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen sollen künftig mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen. Vorausgesetzt man besitzt die Klasse B bereits seit zwei Jahren.
Fahrtauglichkeit ab 70 Jahre auf den Prüfstand?
In Zukunft sollen Seniorinnen und Senioren über 70 möglicherweise alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Nun soll die regelmäßige Überprüfung in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung von Eignungsuntersuchungen von Seniorinnen und Senioren erachtet der ADAC jedoch als nicht verhältnismäßig. Denn "gerade ältere Verkehrsteilnehmende zeichnen sich in der Regel durch einen situationsangepassten Fahrstil sowie vorausschauendes Fahren aus. Riskante Manöver meiden sie." Der ADAC rät dagegen: Alle Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen, sollten ihre Fahrfähigkeiten regelmäßig und vor allem selbstkritisch hinterfragen.
Digitaler Führerschein und QR-Code
Bereits im September 2021 hätte der digitale Führerschein an den Start gehen sollen, doch eine ganze Reihe von Problemen bremste das Vorhaben des damaligen Verkehrsministers aus. Jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache, denn auch in Brüssel plant man die Einführung eines digitalen Führerscheins auf EU-Ebene. Ziel ist es, dass bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung die entsprechende App auf dem Smartphone reicht. Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen. Dem Entwurf zufolge soll es aber auch weiterhin möglich sein, eine physische Version zu beantragen.
Verstöße werden grenzüberschreitend geahndet
Die Regelungen bezüglich der Entziehung, Einschränkung oder Aussetzung von Fahrerlaubnissen gelten heute nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Künftig sollen sie grenzüberschreitend in allen EU-Staaten gelten - auch um die Polizeikontrollen zu erleichtern. Ein in Frankreich verhängtes Fahrverbot würde dann beispielsweise auch in Deutschland gelten. Dafür müssten jedoch auch einheitliche Grenzwerte für Alkohol- und Drogenkonsum angestrebt werden. Auch die Punktesysteme in den verschiedenen Ländern müssten angeglichen werden. Hierfür sollen die Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden.
LKW und Bus: Nur eine Ausnahme beim Mindestalter
In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Der Entwurf zur neuen Führerscheinrichtlinie sieht lediglich die Möglichkeit einer Absenkung im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wie zum Beispiel der Feuerwehr vor. Eine generelle Absenkung des Mindestalters, wie ursprünglich diskutiert, ist nicht Teil des vorliegenden Entwurfs. Auch ein begleitetes Fahren im Rahmen des Lkw-Führerscheins (C17) soll künftig möglich sein.
Wie geht es weiter?
Die EU will vierte Führerscheinrichtlinie noch 2023 auf den Weg bringen. Die Vorschläge der Kommission gehen im nächsten Schritt aber zunächst an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten zur Beratung. Bevor Änderungen dann in Deutschland in Kraft treten, müssen sie erst in nationales Recht überführt werden.