Im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie, deren erster Entwurf kürzlich veröffentlicht wurde, die noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll, gibt es einige gravierende Änderungen für Fahrzeugführende. Heute informiert BLICK.de welche Neuerungen es für Senioren geben wird:
Fahrtauglichkeit ab 70 Jahre auf den Prüfstand?
In Zukunft sollen Seniorinnen und Senioren über 70 möglicherweise alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Nun soll die regelmäßige Überprüfung in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung von Eignungsuntersuchungen von Seniorinnen und Senioren erachtet der ADAC jedoch als nicht verhältnismäßig. Denn "gerade ältere Verkehrsteilnehmende zeichnen sich in der Regel durch einen situationsangepassten Fahrstil sowie vorausschauendes Fahren aus. Riskante Manöver meiden sie." Der ADAC rät dagegen: Alle Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen, sollten ihre Fahrfähigkeiten regelmäßig und vor allem selbstkritisch hinterfragen.
Wie geht es weiter?
Die Vorschläge der Kommission gehen im nächsten Schritt zunächst an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten zur Beratung. Bevor Änderungen dann in Deutschland in Kraft treten, müssen sie erst in nationales Recht überführt werden.
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