Mit Wohnmobil und Wohnwagen hohe Bußgelder lieber vermeiden

Sofern kein Schild ein Verbot erteilt oder besondere Regelungen herrschen, darf ein Auto in Deutschland eigentlich überall auf öffentlichen Straßen und an Parkplätzen stehen. Diese Regelung gilt allerdings nicht immer auch für Wohnmobile und Wohnwagen. Wer Bußgelder und Unannehmlichkeiten vermeiden möchte, sollte sich deshalb unbedingt über die offiziellen Regelungen im Klaren sein.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Es gibt viele Situationen, in denen Wohnmobile und Wohnwagen rechtlich wie Pkws betrachtet werden. Die Grundlage dafür bildet die Annahme, dass der Wagen verkehrssicher abgestellt ist, nicht den fließenden Verkehr behindert und verkehrstüchtig ist - also jederzeit abfahren kann. Parkt ein Wohnmobil zum Beispiel auf einer Fläche, die explizit für Pkws gekennzeichnet ist, kann es dafür abgemahnt werden. Das kostet 10 Euro Strafe. Spezielle Regeln gelten vor allem in Wohngebieten und Einkaufsmeilen, die etwa das Parken von größeren Fahrzeugen beschränken und in vielen Fällen sowieso nur zeitlich begrenzte Flächen anbieten. Auch das Gewicht des Fahrzeugs kann eine Rolle spielen. Wiegt der Wohnwagen etwa mehr als 3,5 Tonnen, kann nicht nur das Parken, sondern auch das Befahren bestimmter Strecken begrenzt sein. Zwar gehört nicht jeder Wohnwagen zu dieser Gewichtsklasse, doch kommt es immer wieder vor, dass Wohnmobile deutlich schwerer sind. Tatsächlich fallen Wohnwagen in ihre eigene Kategorie, da sie auch unabhängig von Pkws abgestellt werden können. Sie gehören deshalb zu den Anhängern und dürfen nicht länger als zwei Wochen lang an einem öffentlichen Platz geparkt werden. Nur, wer seinen Anhänger alle zwei Wochen bewegt, verhält sich regelkonform. Steht der Wohnwagen länger, wird er als abgestellt betrachtet und kann kostenpflichtig entfernt werden.

Camping und Übernachtungen

In Skandinavien beispielsweise herrscht das sogenannte Jedermannsrecht, laut dem jeder im Freien zelten und campen darf, egal ob es sich dabei um Wälder, Wiesen oder andere Parkflächen handelt. In Deutschland ist das Ganze anders geregelt. Tatsächlich darf man nur dann auf öffentlichen Flächen übernachten, wenn das der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" dient, man also entweder eine Panne hatte und sie erst am Morgen reparieren kann oder ein ähnlicher Umstand besteht. Wenn ein Stellplatz für Wohnmobile und Wohnwagen ausgewiesen ist, kostet das Parken oft eine geringe Gebühr. Auch wenn es hier in vielen Fällen sanitäre Einrichtungen und Stromanschlüsse gibt, gelten diese Flächen weiterhin als Parkplätze und dürfen nur dann zum Übernachten verwendet werden, wenn sie als Campingplätze ausgewiesen sind.

Private Stellplätze

Zwar gibt es auch auf privaten Stellflächen gewisse Einschränkungen, doch die sind deutlich geringer und greifen nur selten in den Alltag ein. Das Wohnmobil und der Wohnwagen dürfen hier normalerweise unbegrenzt abgestellt werden. Bestehen spezielle Vereinbarungen zwischen Nachbarn, werden diese meist offen mitgeteilt.

Generelle Richtlinien

Wer unsicher ist, sollte sich an einige generelle Richtlinien halten. Zum einen geben Schilder oft die beste Auskunft, denn sie markieren Parkplätze ganz offensichtlich an Ort und Stelle. Das gilt auch für Umweltzonen, in denen Wohnmobile und Wohnwagen spezielle Umweltplaketten benötigen. Ist kein Schild vorhanden, gelten die üblichen Rechte und Pflichten des Straßenverkehrs und ein Wohnmobil darf nur begrenzt auf öffentlichen Straßen geparkt werden. Was die generelle Sicherheit beim Parken angeht, sollte der Stellplatz, wenn möglich, gut beleuchtet sein, um Diebstahl und Vandalismus zu vermeiden. Wer sich auskennt, kann sich auf einen wunderschönen Campingurlaub freuen und die Natur genießen, ohne mit bösen Überraschungen rechnen zu müssen.



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