Ab Freitag können von Frostschäden betroffene Obst- und Weinbauern die europäische Krisenhilfe beantragen. Die Anträge können bis zum 8. Januar zusätzlich zu bereits möglichen Landeshilfen beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gestellt werden, wie die Behörde mitteilte. Für die Unterstützung der von den Frostschäden betroffenen Betriebe stehen demnach in Deutschland bis zu 46,5 Millionen Euro zur Verfügung.
In der Nacht zum 23. April 2024 verursachten Spätfröste in den sächsischen Obst- und Weinbaugebieten große Schäden. Frost ist zu dieser Jahreszeit zwar nicht ungewöhnlich, doch in diesem Jahr war das Pflanzenwachstum wegen der ungewöhnlich milden Temperaturen im ersten Quartal bereits sehr weit fortgeschritten. Deshalb waren die Minustemperaturen besonders verheerend.
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