Burgstädt. Auf Grundlage des § 30 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung hat die Kämmerin der Stadt Burgstädt am 11. Juni eine haushaltswirtschaftliche Sperre für den Haushalt 2024 und fortfolgende ausgesprochen.
Angespannte Lage
Die finanzielle Lage der Stadt Burgstädt ist äußerst angespannt. Der Rückgang der Steuereinnahmen (vor allem aus Gewerbesteuern und den Anteilen der Einkommenssteuer), der Schlüsselzuweisungen und der Anstieg der Kreisumlage sowie die teilweise erheblichen Kostensteigerungen bei den Investitionen aber auch im Bereich der Bewirtschaftung des stadteigenen Vermögens und der Personalkosten führen dazu, dass die liquiden Mittel schneller verbraucht werden, als ursprünglich in der Haushaltsplanung veranschlagt. Ziel ist es, diesen Trend zu stoppen, mindestens zu verlangsamen. Das ohnehin geplante Defizit darf nicht noch ausgebaut werden.
Haushaltssperre
Unter Beachtung des § 29 Nr. 3 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung wurde der Stadtrat der Stadt Burgstädt unverzüglich von der Haushaltwirtschaftlichen Sperre in Kenntnis gesetzt.
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