Das Amtsgericht Chemnitz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 24. Mai einen Unterbringungsbefehl gegen den 36-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Er ist dringend verdächtig, am 18. Mai vor einem Einkaufsmarkt in Gelenau einem 41-jährigen Mann mit einem Messer eine schwere Stichverletzung am Unterarm zugefügt zu haben (BLICK.de berichtete), weswegen der Geschädigte notoperiert werden musste.
Wegen seines psychischen Zustandes in ein Fachkrankenhaus eingeliefert
Der Beschuldigte war zuvor aufgefallen, weil er vor dem Einkaufsmarkt mehrere Personen belästigt hatte; er wurde daraufhin von dem später Geschädigten zur Rede gestellt und aufgefordert, den Platz zu verlassen. Der senegalesische Beschuldigte konnte noch am selben Abend durch Einsatzkräfte der Polizei an seiner Asylunterkunft überwältigt werden und wurde wegen seines psychischen Zustandes in ein Fachkrankenhaus eingeliefert.
Schuldunfähig
Da nach Einschätzung der dortigen Ärzte dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war und aufgrund seines Zustandes weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, wurde die vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte wurde noch am 24. Mai aus dem Fachkrankenhaus in eine geschlossene Abteilung des Maßregelvollzuges verlegt. Die Ermittlungen dauern an.
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