31-fache Tierquälerei: Frau aus Dresden droht Bewährungsstrafe

Blaulicht Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 39-jährige Deutsche wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 31 Fällen.

Was ist passiert?

Der in Dresden lebenden Beschuldigten liegt zur Last, ohne im Besitz einer erforderlichen Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz zu sein, in einer Wohnung in Glashütte Hunde verschiedener Rassen, überwiegend der Rasse Bolonka Zwetna, zum Zwecke des späteren Verkaufs gezüchtet zu haben. Am 29.09.2022 wurden von den zuständigen Amtstierärzten des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge in der Wohnung 31 Hunde festgestellt, die über einen nicht näher bestimmbaren Zeitraum von bis zu 15 Tagen unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten wurden.

Mangelhafte Umstände

Die Hunde waren in einem unzureichenden Pflege- und Ernährungszustand, hatten kein oder nur stark verschmutztes Trinkwasser, keinen oder nur völlig unzureichenden Auslauf, keinen Platz und keine trockenen, sauberen Liegeflächen. Hierdurch litten die Hunde unter länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen, was die Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. So sollen Hunde teilweise über mehrere Stunden in Tierboxen untergebracht worden sein, in denen sie sich nicht be-wegen konnten. Einigen Hunden soll die Beschuldigte über mehrere Stunden einen Maulkorb oder eine Maulschlinge angelegt haben, um das Bellen zu unterbinden. Alle Hunde befanden sich in einem schlechten Pflegezustand und litten teilweise an verschiedenen Erkrankungen, die durch die schlechten Haltungsbedingungen verursacht oder zumindest begünstigt worden waren. Der Sachverhalt wurde nach gemeinsamen Ermittlungen der zuständigen Amtstierärzte in Dresden und Pirna aufgedeckt. Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dippoldiswalde beantragt, gegen die Beschuldigte im Strafbefehlswege eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verhängen und deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat darüber hinaus beantragt, der Beschuldigten für die Dauer von drei Jahren das Halten, Betreuen, den Handel sowie den sonstigen berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder Art zu verbieten. Bereits 21 dieser Hunde wurden der Beschuldigten im Verwaltungswege fortgenommen, tierärztlich behandelt und an zuverlässige Halter übergeben.

 



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