Zwickau/OT Eckersbach. Am späten Donnerstagnachmittag wurde die Polizei in Zwickau in höchste Alarmbereitschaft versetzt. Auslöser war - wie sich später herausstellen sollte - ein Freizeitspiel - jedoch eines, das besondere Folgen haben sollte. Im Bereich Eckersbacher Vogelsiedlung beobachtete eine Zeugin eine männliche Person, die mit einem Gewehr in einem Rapsfeld unterwegs war und informierte daraufhin die Polizei. Die vor Ort eintreffenden Beamten des Einsatzzuges stellten weitere handelnde Personen fest und schätzten die Situation als ernsthaft ein. Daraufhin wurden weitere Kräfte angefordert, darunter eine Gruppe des Spezialeinsatzkommandos Sachsen. Im weiteren Verlauf gelang es den Beamten nahe des Finkenweges in einem Feld drei männliche Personen im Alter von 13 und 14 Jahren zu stellen. Wie sich schnell herausstellte, hatten sie mit täuschend echten SoftairWaffen im Spiel geschossen. Dem Aussehen nach, handelte es sich um zwei schwarze Langwaffen des Typs G 36. Die drei hatten nicht die Absicht, jemanden zu bedrohen oder gar zu verletzten. Dies wurde durch einen hinzukommenden Vater bestätigt.
Der Einsatz wurde daraufhin beendet. Die Polizei prüft derzeit, ob die Kosten für den Einsatz den Betroffenen in Rechnung gestellt werden.
Die Polizei warnt vor diesen Beschränkungen:
Als Softair-Waffen werden Typen von Schusswaffen bezeichnet, die über ein Druckluftsystem oder eine Feder funktionieren und keine Patronen, sondern meist kleine Plastikkugeln verschießen. Im Normalfall können sie gefahrlos in Gelände- und Verfolgungsspielen eingesetzt werden. Jedoch gelten auch in diesem Fall gewisse Beschränkungen. Ausschlaggebend ist die Schussenergie, über die die Waffe verfügt. Liegt diese unter 0,5 Joule, gilt keine Altersbeschränkung für die Verwendung der Waffe. Liegt dieser darüber bis 7,5 Joule, gilt eine Altersbeschränkung ab 18 Jahren. Liegt der Joule-Wert sogar über 7,5, dürfen die Waffen nur mit einer Waffenbesitzkarte erworben und besessen werden. Sehen die Spielzeuge echten Waffen täuschend ähnlich, finden besondere Bestimmungen in Bezug auf Anscheinswaffen Anwendung. Können sie Geräte mit herkömmlichen Werkzeugen so umgebaut werden, dass der Joule-Wert über 0,5 angehoben wird, gilt auch in diesem Fall das Waffengesetz. In jeden Fall gilt: Es ist ausdrücklich untersagt, eine solche Waffe öffentlich und offensichtlich zu führen. Sie dürfen ausschließlich für Sport und Spiel auf privatem, umzäuntem Gelände genutzt werden. Bezugnehmend auf diesen Fall weist die Polizei ausdrücklich daraufhin, diese Regelungen einzuhalten, um derartige Situationen zu vermeiden.
Meistgelesen
- 1.
Mehrere PKW im Straßengraben gelandet: Unfälle nach Schnee und Glätte im Erzgebirge
- 2.
Update zu Scheune in Gersdorf brennt lichterloh: Eine Person verletzt
- 3.
27-jähriger Fußgänger von Bahn erfasst: Einschränkungen im Schienenverkehr
- 4.
Rentner rammt beim Ausparken drei PKW: Frau zwischen Fahrzeugen eingeklemmt
- 5.
Polizeieinsatz in Leipziger Mehrfamilienhaus: Eine Person tot