Auerbach. Paukenschlag im Vogtland! Der Vertragspartner des Zweckverbandes öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV) im Regionalbusverkehr - die Plauener Omnibusbetrieb GmbH (POB) und die Verkehrsgesellschaft Vogtland mbH (VGV) bilden eine Bietergemeinschaft (BG Bus) - haben dem ZVV am 27. September 2022 eine Frist bis zum 4. Oktober 2022 zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag, der die Durchführung des Regionalbusverkehrs im Vogtland regelt, gesetzt. Der betreffende Vertrag wurde nach europaweiter Ausschreibung im Dezember 2018 geschlossen und mit dem Start des "Vogtlandnetz 2019+" am 13. Oktober 2019 faktisch begonnen.
Enorme Kostensteigerung
Weshalb wackelt jetzt das Konstrukt? Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland antwortet in einer Mitteilung: "Im Kern behauptet die BG Bus einen Wegfall der Geschäftsgrundlage des Vertrages und begründet das mit den Auswirkungen von Corona seit Frühjahr 2020 in Verbindung mit Preissteigerungen bei den Kraftstoffkosten aufgrund des Ukraine-Krieges seit Februar 2022. Energie- und Personalkosten haben sich drastisch erhöht, diese Entwicklung sei so nicht vorhersehbar gewesen", heißt es in der Erklärung. Generell enthält der Verkehrsvertrag eine branchenübliche Preisgleitklausel, die Preissteigerungen unter anderem für Kraftstoffe und Personal aufgreift und im Folgejahr im Rahmen der neuen monatlichen Abschläge berücksichtigt. Allerdings hilft die Preisgleitklausel nicht unmittelbar bei plötzlichen unterjährigen Ereignissen, die deutlich den Rahmen allgemein üblicher Geschäftsschwankungen überschreiten, wie die seit Ende Februar dieses Jahres explodierten Kraftstoffkosten.
ZVV stellt monatlich 50.000 Euro bereit
In Anerkennung dieser besonderen Situation hatte der ZVV hier mit seinem Gremium Verbandsversammlung frühzeitig und sehr schnell reagiert und mit der BG Bus vereinbart, dass ab April 2022 bis Dezember 2022 zur kurzfristigen Überbrückung monatlich 50.000 Euro als Liquiditätsvorschuss gezahlt werden. Diese Vorauszahlungen sollten dann mit den Abschlägen für 2023 wieder verrechnet werden. Die entsprechenden Zahlungen wurden seit April durch den ZVV geleistet. In der Mitteilung positioniert sich der ZVV: "Es ist daher klar zurückzuweisen, dass dem ZVV hier vorgeworfen wird, keinen konstruktiven Vorschlag unterbreitet zu haben. Das Gegenteil ist der Fall. In einer weiteren Abstimmung wurde einen Vorschlag durch den ZVV unterbreitet, die Auswirkungen der Kraftstoffkostensteigerungen ab März 2022 punktgenau auf Grundlage der statistischen Entwicklungen zu berechnen und der BG Bus ebenfalls als Vorschuss auf das Jahr 2023 zu zahlen", schreibt der Zweckverband.
Gesamtcharakter des Vertrages stand ursprünglich nicht zur Debatte
Dieser Vorschlag wurde plötzlich zurückgewiesen indem behauptet wurde, die BG Bus wäre davon ausgegangen, der ZVV würde grundsätzlich die Preise ändern wollen. Der ZVV kann jedoch nicht im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens bestätigte Preise unmittelbar ändern, oder eine neue Preisgleitklausel einführen. Vielmehr kann nur die Zeitspanne bis zum Eingreifen der bereits vorhandenen Preisgleitklausel verkürzt werden. Das sieht nach Angaben des ZVV auch der Gesellschafter der BG Bus, Joachim Steinhäuser, so. Der Gesellschafter hatte dem ZVV am 26. Juli 2022 mitgeteilt: "Unsere Forderung zur Vertragsanpassung zielt nicht darauf ab, optimierte Vergütung für unsere Leistung zu erzielen, sondern soll nur der Kostenentwicklung jetzt und in der Zukunft begegnen und nicht kalkulierbare Risiken vermeiden. Das Wesen und der Gesamtcharakter des Vertrages werden dabei nicht geändert."
Bietergemeinschaft hat Änderungswünsche vorgelegt
Umso mehr ist es nach Angaben des ZVV unverständlich, dass jetzt durch die BG Bus ein umfangreicher Entwurf mit vielfältigen Änderungswünschen vorgelegt wird, der eben gerade das Wesen und den Gesamtcharakter des Vertrages ändern würde. "Die Ankündigung der BG Bus, verbunden mit der Drohung, dass die Durchführung des Regionalbusverkehrs mit Ablauf des 7. Oktobers 2022 eingestellt wird, wenn nicht noch eine kurzfristige Lösung mit dem ZVV gefunden wird, ist nicht im Sinne einer partnerschaftlichen Vertragskonstellation zu verstehen", kritisiert der Zweckverbandes öffentlicher Personennahverkehr Vogtland. "Der ZVV wird eine etwaige Kündigung nicht akzeptieren", schreibt der Verband.
Landrat fordert Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
Landrat Thomas Hennig schreibt zur angedrohten Vertragskündigung des Dienstleisters: "Oberste Priorität hat die Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich der Schülerbeförderung. Ich gehe davon aus, dass der Vertragspartner seine Pflichten auch weiterhin erfüllt. Die Gespräche dazu laufen. Öffentlich mit Kündigung zu drohen und Ängste auf dem Rücken der Bevölkerung und der Beschäftigten des Verkehrsunternehmens zu schüren, ist der falsche Weg." Landrat Thomas Hennig ist zugleich Zweckverbandsvorsitzender.
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