Zugegeben: Für größere bauliche Schutzmaßnahmen ist es in der Regel zu spät, wenn Hochwasser angekündigt wird. Ein paar Dinge sollte man dann aber unternehmen, um Haus und Eigentum zu schützen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt zum einen Sandsäcke, Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zu besorgen. Damit kann man dann Fenster und Türen abdichten.
Wertvolle Dinge in obere Stockwerke bringen
Außerdem sollten Sie die Kellerräume ausräumen, die volllaufen können. Wertvolle Möbel oder Geräte wie Computer und Co. bringen Sie am besten in die oberen, hochwassergeschützten Räume. Heizöltanks sollte man vorab gegen einen Auftrieb durch das Wasser schützen, indem man sie zum Beispiel an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert. Gefährliche Stoffe oder Chemikalien müssen zudem so gelagert werden, dass sie nicht vom Wasser erreicht werden können.
Rückstauklappen im Keller sollten Sie zudem auf Ihre Funktionsfähigkeit prüfen - und zwar bevor das Hochwasser gestiegen ist. Sie schützen im Falle eines Rückstaus vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal.
Ausreichende Vorräte von Lebensmitteln und Trinkwasser schaden auch nicht. Die lager man am besten nicht im Keller. Sinnvoll sind laut BBK auch ein batteriebetriebenes Radio oder ein Kurbelradio, eine Taschenlampe, ein Campingkocher und eine Campingtoilette. Außerdem: Eine Mappe mit wichtigen Dokumenten und Notgepäck, falls Sie Ihr Haus verlassen müssen.
Bei Hochwasser nicht in den Keller gehen
Naht Hochwasser, empfiehlt das BBK, elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, abzuschalten. Gegebenenfalls sollte man auch den Hauptsicherungsschalter umlegen.
Wichtig in jedem Fall: Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf. Das ist lebensgefährlich, wie das BBK warnt. Bevor Sie nach dem Hochwasser Aufräumarbeiten in Angriff nehmen und die betroffenen Räume betreten, müssen Sie außerdem unbedingt die Elektroanlage abschalten. Darauf weist die Initiative Elektro+ hin, ein Zusammenschluss der Elektrobranche.
Befindet sich der Hausanschluss, der Zähler oder der Sicherungskasten in einem überfluteten Bereich, kann die Spannung nur vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen abgeschaltet werden. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. "Im Zweifelsfall muss man davon ausgehen, dass die Spannung nicht abgeschaltet wurde", so Dieter Rothweiler, Leiter des Fachkompetenzcenters elektrische Gefährdungen bei der BG ETEM. Erst, wenn zweifelsfrei feststehe, dass die Spannung ausgeschaltet sei, könne man sich dem Wasser ohne Lebensgefahr nähern.
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