Herrlich, der See ist zugefroren! Einfach aufs Eis gehen sollte man aber nicht. "Das kann tödlich enden", warnt Josephine Gießel, Vorsitzende der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Halle-Saalekreis.
Eisdecke auf Seen muss mindestens 15 Zentimeter dick sein
Denn wie dick und wie gleichmäßig die Eisschicht auf einem Gewässer ist, sieht man ihr nicht an. Gießel zufolge sollte die Eisdecke auf Seen mindestens 15 Zentimeter dick sein, um sie sicher betreten zu können. Bei fließenden Gewässern müssen es mindestens 20 Zentimeter sein.
Sie rät daher: "Vorher informieren, nicht einfach aufs Eis gehen." Über die Freigabe von Eisflächen informieren die örtlichen Behörden.
Bricht man ein, drohen Schock, Unterkühlung und Tod
Von der Feststellung "Oh, das Eis knackt gefährlich" bis zum Einbrechen vergehen oft nur wenige Augenblicke. Das Problem: Durch den plötzlichen Kontakt mit eiskaltem Wasser kann der Körper in einen Schockzustand geraten.
Das Blut wird verstärkt zur Körpermitte transportiert, der Körper versucht, sich vor der Unterkühlung zu schützen. "Man merkt es in den Fingern und Füßen. Man wird träge und irgendwann ist es vorbei", beschreibt Josephine Gießel. Diese Bedingungen kann der Körper etwa 10 Minuten aushalten, ehe es zum Tod kommt.
Was die Situation nochmals gefährlicher macht, ist das Gewicht der vollgesogenen Kleidung, das den Körper nach unten zieht. In Fließgewässern kann es zudem passieren, dass die Strömung Betroffene unter die Eisdecke trägt.
Die wichtigsten Regeln für den Notfall
Was tun, wenn man mitbekommt, wie jemand im Eis einbricht? "Zuerst Notruf alarmieren, dann versuchen zu demjenigen zu gelangen und sich selbst nicht in Gefahr bringen", fasst Gießel die wichtigsten Regeln zusammen.
-
Sicher Schlittschuhfahren: Über die Freigabe von Eisflächen informieren die örtlichen Behörden. Foto: Maurizio Gambarini/dpa/dpa-tmn
Ist es möglich, sollte die Rettung vom Ufer aus passieren. Dabei können laut DLRG Hilfsmittel wie Äste, Bretter, Leitern oder auch ein Gartentisch oder eine Gartenbank zum Einsatz kommen. Helferinnen und Helfer sollten diese der verunglückten Person reichen, sodass sie sich im Idealfall daran aus dem Wasser ziehen kann.
Kann sie sich so nicht befreien, muss ein Helfer oder eine Helferin aufs Eis. Er oder sie sollte sich der Einbruchstelle aber nicht im Stehen nähern, warnt die DLRG. Richtig ist es, sich liegend - mit ausgebreiteten Armen, am besten auf einem Brett liegend - auf dem Eis zum Loch vorzuschieben. Auch bei diesem Rettungsversuch ist ein Hilfsmittel, das man der eingebrochenen Person reichen kann, ein Muss.
Meistgelesen
- 1.
Mehrere PKW im Straßengraben gelandet: Unfälle nach Schnee und Glätte im Erzgebirge
- 2.
Schwerer Unfall auf Bundesstraße im Erzgebirge: Hyundai-Fahrer eingeklemmt
- 3.
Frontalcrash auf B174 in Chemnitz: Drei Personen verletzt
- 4.
Auto stößt auf B173 frontal gegen LKW: Senior verstirbt bei Verkehrsunfall
- 5.
Abriss nach Scheunenbrand in Gersdorf: THW und Feuerwehr weiter am Einsatzort