Haftpflichtversicherung: 3 Punkte, die Sie beachten sollten

Tipps für den Neuabschluss Limonade übers Notebook der Freundin gekippt oder, viel schlimmer, einen anderen Menschen verletzt? Das kann teuer werden. Ruhiger schläft, wer eine "Haftpflicht" hat. Das sollte sie leisten.

Berlin/Hamburg. 

Versicherungen sind kein spannendes Thema - bis man eine braucht. Ein Klassiker, zu dem einem stets geraten wird: die private Haftpflichtversicherung. Sie kommt etwa auf, wenn man fremdes Eigentum zerstört oder jemanden verletzt. Denn das kann richtig teuer werden. 

"Ohne den entsprechenden Versicherungsschutz drohen im Ernstfall hohe, möglicherweise lang andauernde Schadensersatzzahlungen", sagt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV). Worauf sie beim Abschluss achten sollten. 

1. Versicherungshöhe muss hoch genug sein

Bianca Boss rät zu einer Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro "pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden". Besonders, wenn man andere Menschen verletzt – etwa durch einen Unfall, den man verschuldet –, können sehr hohe Kosten entstehen.

Ein möglicher Selbstbehalt sollte so gewählt werden, dass er den oder die Versicherte finanziell nicht überfordert. Boss rät zu maximal 500 Euro. 

2. Hilft die Versicherung auch bei eigenem Schaden? 

Man sollte checken, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung auch eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Die greift, wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin selbst geschädigt wird und das Gegenüber nicht zahlen kann - etwa, weil er oder sie keine Privathaftpflichtversicherung hat und der Schaden zu hoch ist. 

3. Teure Eventualitäten abdecken 

In eigens ermittelten K.-o.-Kriterien hat der BdV zusammengefasst, welche Punkte ein durchschnittlicher Verbraucher beim Neuabschluss einer Privathaftpflichtversicherung erwarten kann. Dazu zählen etwa Leistungen bei Mietsachschäden oder Be- und Entladeschäden. 

Der BdV rät außerdem, darauf zu achten, dass Internetschäden mit mindestens 5 Millionen Euro mitversichert sind. Diese entstehen etwa, wenn durch den Austausch elektronischer Daten – zum Beispiel per E-Mail – Dritte geschädigt werden. Denn auch wer unbewusst Viren verbreitet, kann unter Umständen dafür belangt werden. 

Was Sie sonst noch wissen sollten 

Wer Kinder hat, sollte darauf achten, dass diese mitversichert sind. Der BdV rät für sie sowie andere sogenannte deliktunfähige Familienmitglieder, etwa Demenzerkrankte, auf einen Versicherungsschutz bis zumindest 20.000 Euro zu achten. Volljährige Kinder sind bis zum Ende der Erstausbildung mitversichert, Wartezeiten – zum Beispiel zwischen Schule und Studium – sollten ausdrücklich mitversichert sein.

Übrigens: Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur Schadenersatzforderungen, sie wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab, heißt es vom BdV. Damit übernehme sie auch Funktionen einer Rechtsschutzversicherung. 



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