Wer umzieht, hat eine Menge zu erledigen: Umzugstag festlegen, Helfer organisieren, ausmisten, Kisten packen. Dazu kommt viel Bürokratie: Das beginnt mit der Terminvereinbarung für die Schlüsselübergabe mit altem und neuem Vermieter und endet mit der Ummeldung des Wohnorts sowie dem Umschreiben von Ausweisen bei der Kommune. Ein Überblick zu all den bürokratischen Dingen, an die Sie beim Umzug denken sollten:
1. Strom, Wasser und Heizung
Vor dem Wechsel in die neue Wohnung werden in der alten die Zähler abgelesen. Das ist wichtig für die Betriebskostenabrechnung, die Sie von Ihrem bisherigen Vermieter für die Zeit bekommen, in der Sie noch bei ihm gewohnt haben. Es empfiehlt sich, die Daten gemeinsam mit dem Vermieter im Rahmen der Schlüsselübergabe abzulesen und zu protokollieren. Das beugt Missverständnissen vor.
Den Umzug können Sie nutzen, um den bestehenden Strom- und Gasvertrag zu prüfen und eventuell einen günstigeren Anbieter zu wählen. Nach Auskunft der Stiftung Warentest steht umziehenden Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen zu. Das gilt, sofern der Versorger nicht anbietet, Sie im neuen Domizil weiter zu beliefern.
Wer die Verträge laufen lässt, etwa, weil der bisherige Lieferant günstig ist oder Alternativen fehlen, teilt dem Versorger die neue Adresse mit. Und wer beim Umzug in eine andere Region schlicht vergessen hat, sich zu kümmern, erhält die Energie vom örtlichen Grundversorger.
Beim Einzug sollten Sie grundsätzlich den Stand der Strom-, Gas- und Wasserzähler der Vorgänger dokumentieren. So können Sie kontrollieren, ob in der ersten Betriebskostenabrechnung tatsächlich nur Ihr Verbrauch berücksichtigt wurde und Sie nicht noch den Verbrauch der ehemaligen Mieter zahlen.
2. Kommunikation
Wer umzieht, kann seinen Internet- und Telefonvertrag häufig unverändert weiterführen, schreibt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website. Wichtig ist aber, beim jeweiligen Anbieter rechtzeitig vor dem Umzug zu erfragen, ob er die aktuellen Leistungen auch am neuen Wohnort erbringen kann. Die Verbraucherschützer empfehlen, dem Anbieter für die Rückmeldung eine dreiwöchige Frist einzuräumen.
Kann der Anbieter dieselben Leistungen erbringen, kann man die Umschaltung der Anschlüsse am Umzugstag beantragen. Kann er die Versorgung am neuen Wohnort nicht oder nur mit schwächerer Leistung sicherstellen, können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - die Frist beträgt einen Monat, frühester Kündigungszeitpunkt ist der Tag des Auszugs. In diesem Fall sollten Sie aber zeitnah die Alternativen prüfen und sich um einen neuen Vertrag bemühen, damit sie nach dem Umzug gleich wieder online sind.
Festnetznutzer sollten zudem klären, ob sie ihre bisherige Nummer mitnehmen können oder eine neue brauchen. Letzteres wird bei Wohnungswechseln in eine Stadt oder Gegend mit anderer Vorwahl der Fall sein.
3. Rundfunkbeitrag
Auch der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, früher GEZ, sollte von Ihrem Umzug erfahren, damit Ihnen der Rundfunkbeitrag weiterhin korrekt in Rechnung gestellt werden kann. Das Ab-, An- und Ummelden funktioniert problemlos online über die Webseite www.rundfunkbeitrag.de.
4. Bank
Die Bank oder die Banken, bei denen Sie Kunde sind, sollten Sie ebenfalls über den Wohnortwechsel informieren. Wechseln Sie mit dem Wohnort gleich die Bankverbindung mit, sollte diese Information besser frühzeitig erfolgen. Immerhin müssten dann auch Daueraufträge und Einzugsermächtigungen umgestellt werden. Allerdings: Die aufnehmende Bank muss Verbraucherinnen und Verbraucher beim Wechsel unterstützen.
Einige Wochen Vorlauf sollten dennoch einkalkuliert werden. Sonst kann es Probleme bei Zahlungsausgängen geben - und Gehalt und Leistungen von Ämtern landen womöglich irgendwo, nur nicht auf Ihrem Konto. Sicherheitshalber sollte deshalb die alte Bankverbindung noch einige Zeit aktiv bleiben.
5. Versicherungen
Grundsätzlich sollten auch alle Ihre Versicherer über den Wohnungswechsel Bescheid wissen. Eventuell ändern sich die Konditionen. Das ist etwa bei der Kfz-Versicherung so, wenn Ihr neuer Wohnort anders eingestuft ist.
Die Hausratversicherung kann nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft mitgenommen werden. Für eine größere Wohnung kann jedoch die Prämie steigen. Dann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Ziehen Partner zusammen, können sie statt zwei Hausratversicherungen eine gemeinsame abschließen.
6. Post
Denken Sie daran, die Post von Ihrer alten Adresse zu Ihrer neuen umzuleiten. Dafür bietet die Deutsche Post einen Nachsendeservice, den Umziehende online oder in der Filiale beantragen können. Briefsendungen, die an die alte Anschrift adressiert sind, werden so automatisch an die neue geschickt.
Sechs Monate Nachsendezeit kosten etwa 30 Euro, wer den Service für zwölf Monate in Anspruch nehmen möchte, zahlt ein wenig mehr. Die Frist sollten Sie nutzen, um Vereinen, Zeitungen, Zeitschriften, Freunden und Bekannten die neue Anschrift mitzuteilen.
7. Behörden
Wer die Wohnung wechselt, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Anlaufstelle ist das Einwohnermeldeamt.
Meistens muss man für die Ummeldung direkt aufs Amt. In manchen Kommunen können online zumindest vorab Termine gebucht werden. Trotzdem ist es häufig gar nicht so leicht, kurzfristig einen zu bekommen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich frühzeitig darum zu kümmern, sobald das Einzugsdatum steht.
Zum Termin sollte die vom Vermieter auszustellende Wohnungsgeberbescheinigung mitgenommen werden. Mit der Ummeldung muss die neue Adresse auch in den Ausweisen geändert werden.
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