Flugausfall: Wann gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung?

Flugsicherungsstörung Ihr Flug wurde annulliert? Da greift doch die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die auch finanzielle Entschädigungen vorsieht. Das stimmt prinzipiell, aber eben nicht in jedem Fall.

Hannover. 

Bei Flugausfällen infolge einer Störung bei der Deutschen Flugsicherung können betroffene Passagiere in aller Regel nicht mit einer Entschädigung rechnen. Ein solches Ereignis sei als außergewöhnlicher Umstand zu werten, der die Fluggesellschaften in den meisten Fällen von Ausgleichszahlungen befreit, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Airlines hätten keinen Einfluss darauf, ob und wann der Luftverkehr wegen technischer Probleme bei der Flugsicherung eingeschränkt werden muss.

Pflichten haben die Fluggesellschaften gegenüber Reisenden in einer solchen Situation aber trotzdem. "Die Airline muss nachweisen, alles versucht zu haben, um die Passagiere alternativ zu befördern", erklärt Rechtsanwalt Degott. Diese Beförderung, etwa die Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Umwandlung des Tickets in eine Fahrkarte für die Bahn, und die ganze Organisation ist für Reisende kostenlos.

Passagiere haben die Wahl: Ersatzbeförderung oder Geld zurück

Grundsätzlich müssen Airlines ihre Passagiere schriftlich über die Situation informieren, so Degott weiter. Dazu gehöre auch der Hinweis, dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Ticketentgelts besteht. Das heißt die Reisenden haben die Wahl, ob sie sich ersatzweise befördern lassen oder ihr Geld von der Airline zurückverlangen.

Bei langer Warterei kommen auch Betreuungsleistungen der Airlines für die Passagiere zum Tragen. "Dazu gehören etwa kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit", erklärt Paul Degott.

Eine Störung bei der Flugsicherung hatte am Freitag zu Problemen im deutschen Luftraum geführt, es kam zu Verspätungen und Flugausfällen.



  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion