Aufgepasst bei Schnee und Eis: Wo im Winter für Autofahrer Bußgelder drohen

Verkehrssicherheit Falsche Reifen, unangepasste Geschwindigkeit und gefrorene Scheiben: Hier kann es teuer werden

Schnee, Eis, Wind und Regen - Autofahrern wird das Leben im Winter nicht leicht gemacht. Trotz dessen oder gerade deswegen gibt es bestimmte Regelungen, auf die man im Winter als Fahrer oder Fahrerin achten sollte. BLICK.de hat sie euch im Artikel einmal aufgelistet.

Schnee und Eis

Schnee darf nicht auf der Motorhaube und / oder dem Autodach liegen gelassen werden. Wer dies doch tut, muss mit 25 Euro als Strafe rechnen. Außerdem müssen auch die Nummernschilder gut sichtbar sein, sonst führt das zu einem Bußgeld von 5 Euro. Bei gefrorenen Scheiben muss immer die gesamte Scheibe freigekratzt werden. Wer nur mit einem Guckloch fährt, handelt sich eine Strafe von 10 Euro ein.

Unangepasstes Fahrverhalten

Wenn die Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, wie Schnee, Glatteis oder Nebel, unangepasst ist, gibt es 100 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Und wer den Motor im Stand laufen lässt, kassiert ein Bußgeld von 80 Euro.

Fehler am Fahrzeug

Mit nicht ausreichender Beleuchtung zu fahren, führt zu einem Bußgeld von 20 Euro. Wenn die Winterreifen bei Schnee und Eis am Fahrzeug fehlen, bekommt der Fahrer 60 Euro und einen Punkt. Der Fahrzeughalter kann zusätzlich noch mit 75 Euro plus ein Punkt in Flensburg belangt werden. Eine falsche oder nicht vorhandene Benutzung von Schneeketten, wenn diese jedoch angeordnet sind, wird mit einer Strafe von 20 Euro geregelt.

 



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