Anti-Sexismus-Gesetz: Niedersachsens Initiative für bundesweites "Catcalling-Verbot"

Gute Nachricht für Frauen und queere Personen Das niedersächsische Kabinett will einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat einbringen, der verbalen Sexismus bundesweit unter Strafe stellen soll.

Fast jede zweite Frau ist schon mal Opfer von Catcalling geworden, wie aus einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) aus 2021 hervorgeht. Unter dem Begriff Catcalling werden verschiedene verbale sexuelle Übergriffe ohne Körperkontakt zusammengefasst, wie etwa anzügliche Bemerkungen, Pfeif- oder Kussgeräusche oder die bloße Degradierung zum Sexobjekt.

Nicht nur viele Frauen sind betroffen, auch vielen diversen Personen wird unzumutbare Sexualität aufgedrängt. Nun will das Land Niedersachsen diese Form des Sexismus strafbar machen, wie der "NDR" berichtet. Dazu hat das rot-grüne Kabinett am Dienstag einen Gesetzesentwurf beschlossen, den es in den Bundesrat einbringen will. Demnach soll verbaler und nonverbaler Sexismus als Tatbestand in das Strafgesetzbuch mit aufgenommen werden.

Verbaler Sexismus in anderen Ländern schon strafbar

Wie der "NDR" berichtet, soll der Gesetzesentwurf Sexismus unter Strafe stellen, wenn er laut Staatskanzlei Niedersachsen die Schwelle der Erheblichkeit überschreitet. Denn bislang ist diese Form des Sexismus in Deutschland nicht strafbar.

In anderen EU-Staaten wie etwa Belgien, Frankreich oder Spanien dagegen schon. Auch in den Niederlanden ist verbale sexuelle Belästigung seit Juli dieses Jahres strafbar. In Rotterdam wurde auch schon ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine Frau auf der Straße sexuell bedrängt hat, erst durch Zurufen, dann durch Hinterherlaufen. Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen sieht maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe als Strafmaß vor.

Durchsetzbarkeit des Anti-Sexismus-Gesetzes

In Rotterdam sind laut "tagesschau.de" auch schon Ordnungskräfte in Zivilkleidung im Einsatz, um Männer auf frischer Tat zu überführen. Denn ein Problem der Durchsetzungsfähigkeit eines solchen Gesetzes bleibt. So sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums gegenüber dem "NDR", dass eine Strafverfolgung schwierig werden könnte, da ein solcher Sexismus oft anonym im öffentlichen Raum geschehe. Jedoch seien Täter in Clubs, in Restaurants oder am Arbeitsplatz dagegen schon leichter zu identifizieren.



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