Hertha unterstützt Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeiter

Prozess nach Pyro-Aktion Im viel beachteten Prozess gegen drei Sozialarbeiter vom KSC-Fanprojekt werden Geldstrafen verhängt. Hertha solidarisiert sich und nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht.

Berlin/Karlsruhe. 

Fußball-Zweitligist Hertha BSC und das Fanprojekt der Sportjugend Berlin haben sich mit den zu Geldstrafen verurteilten Mitarbeitern des KSC-Fanprojekts solidarisiert. Man habe den Prozess in Karlsruhe aufmerksam verfolgt und bedauere den bisherigen Verlauf sowie das vorläufige Ergebnis sehr, hieß es in einer Mitteilung des Clubs.

Das Amtsgericht hatte drei Mitarbeiter des Fanprojekts vom Zweitligisten Karlsruher SC wegen des Vorwurfs der versuchten Strafvereitelung zu den Geldstrafen verurteilt. Nach einem Pyro-Vorfall beim Fußball-Zweitligaspiel des KSC gegen den FC St. Pauli im November 2022 hatten sich die drei Sozialarbeiter geweigert, in der Aufarbeitung als Zeugen auszusagen. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und könnte Signalwirkung haben. 

Hertha fordert rechtlichen Rahmen

Für Hertha BSC sei die Zusammenarbeit mit dem Fanprojekt ein wesentlicher und wichtiger Baustein für eine umfassende, nachhaltige und erfolgreiche Fanarbeit, hieß es in der Mitteilung der Berliner. Diese sei geprägt von gegenseitigem Vertrauen und Respekt auf allen Ebenen. Dafür müsse ein rechtssicherer Rahmen geschaffen werden. 

"Das Risiko, dass die Mitarbeitenden von Fanprojekten vertrauliche Inhalte aus Gesprächen mit Jugendlichen jederzeit weitergeben müssen, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen, zerstört eben dieses Vertrauensverhältnis und macht den Arbeitsauftrag der Teilhabe an der Lebenswelt der Jugendlichen und somit eine gewaltpräventive Arbeit fast unmöglich", sagte Ralf Busch, Leiter des Fanprojekts Berlin. Hertha und den KSC verbindet eine lange Fan-Freundschaft.

Mehrere Verletzte im Wildpark

Bei der Pyro-Aktion im Karlsruher Wildpark waren vor knapp zwei Jahren mehrere Menschen verletzt worden. Die Mitarbeiter des Fanprojekts waren im Rahmen der Ermittlungen darauf mehrfach zu verschiedenen Sachverhalten befragt worden, verweigerten aber ihre Aussage. 

In der Sozialen Arbeit gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Bundesregierung hatte sich zuletzt gegen eine Reform des entsprechenden Gesetzesparagrafen ausgesprochen.



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