Wohnraumförderfonds - bisher 96 Millionen Euro bewilligt

Eigentum Ein Rekordbetrag steht dieses Jahr im Wohnraumförderfonds für Haushalte mit begrenztem Einkommen zur Verfügung. Noch sind nicht alle Mittel vergeben, Anträge sind bis Jahresende möglich.

Dresden. 

96 Millionen Euro Wohneigentumsförderung für mehr als 830 Haushalte mit begrenztem Einkommen sind in diesem Jahr bereits in Sachsen bewilligt worden. Insgesamt 135 Millionen Euro stehen 2024 aus dem Wohnraumförderfonds zur Verfügung, wie das Ministerium für Regionalentwicklung mitteilte. Demnach handelt es sich um einen Rekordbetrag. Die Sächsische Aufbaubank prüft demnach aktuell gut 200 Anträge im Umfang von knapp 21 Millionen Euro. 

Weitere 18 Millionen Euro stehen in diesem Jahr noch zur Verfügung. Davon könnten den Angaben nach noch rund 180 weitere Familien mit begrenztem Einkommen profitieren. Anträge für eine Förderung aus den beiden Landesprogrammen "Familienwohnen" und "Wohneigentum ländlicher Raum" können bis Jahresende gestellt werden.

"Die sächsische Wohneigentumsförderung ermöglicht es mehr Familien, den Schritt ins eigene Zuhause zu wagen", sagte Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt laut Mitteilung. Angesichts gestiegener Baukosten, des Zinsniveaus und der mit dem Kauf von Altbauten verbundenen Sanierungspflichten seien die Förderdarlehen umso wichtiger. Der Zinssatz werde über die gesamte Darlehenslaufzeit deutlich unter dem marktüblichen Satz gehalten.

Fast 80 Prozent der in diesem Jahr bislang bewilligten Vorhaben fließen in die Eigentumsbildung und Sanierung im Wohnungsbestand. Der Rest der bewilligten Mittel ist für Neubauobjekte vorgesehen.

Mit den Förderprogrammen unterstützt der Freistaat die Bildung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Es werden Förderdarlehen mit einem Förderzins von derzeit 0,95 Prozent jährlich bewilligt. Die Darlehenslaufzeit beträgt höchstens 25 Jahre. Die Förderung erhält nur, wer das Vorhaben nicht mit eigenem Vermögen finanzieren kann und die Immobilie selbst bewohnt. Zudem gelten Einkommensgrenzen.



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