Sachsen. Ein sozialer Treffpunkt mit Raum für Begegnung, Austausch und Miteinander stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gemeinde. Seit Sommer 2021 unterstützt das Sozialministerium daher "Soziale Orte" über ein Förderprogramm mit 4 Millionen Euro jährlich. Mittlerweile erhielten insgesamt 57 Projektträger durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) eine finanzielle Förderung ihrer "Sozialen Orte".
Sozialministerin unterstützt Soziale Orte
Sozialministerin Köpping: "Die 'Sozialen Orte' bieten Räume für Begegnung, Kommunikation und Engagement. Und das ganz ohne Vereinsmitgliedschaft, niedrigschwellig, für alle Generationen. Hier können Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen und gemeinsam Aktivitäten für ihren Ort entwickeln und durchführen. Inzwischen konnten wir schon über 50 Projekte und Ideen als 'Sozialen Ort' fördern. Das ist ein großartiges Zwischenergebnis. Ich konnte mich bei meinen vielen Vor-Ort-Besuchen darüber informieren, wie vielfältig und engagiert sich die Menschen vor Ort dafür einsetzen, dass das Leben im ländlichen Raum oder der Kleinstadt wieder einen Mittelpunkt erhält. Davon profitiert die Gemeinschaft im Ort ungemein und indirekt stärken wir auf diese Weise den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Erfolgsgeschichte dieses Förderprogramms wird auch im Jahr 2024 fortgeführt."
Ländlicher Raum und benachteiligte Stadtteile sollen mehr Förderung erhalten
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Finanzierung durch Personal-und Sachkosten
Mit der Förderung wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von "Sozialen Orten" mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines "Sozialen Ortes" unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für "Soziale Orte" bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Unterstützung für Vereine
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Weitere Informationen sowie Details zu einzelnen geförderten "Sozialen Orten"
erschienen am 14.02.2024