Der von Finanzminister Hartmut Vorjohann vorgelegte Entwurf für das "Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie" wurde am heutigen Dienstag vom Sächsischen Kabinett beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll in den Sächsischen Landtag eingebracht und noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.
"Wir können diese Krisensituation nur bewältigen, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. Unser Schutzschirm ist ein wichtiges und starkes Signal zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Wir unterstützen die Städte und Gemeinden im Freistaat nach Kräften und setzen auf ein gemeinsam getragenes Verständnis, die Lasten fair und gerecht zu verteilen", so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Vorjohann und die kommunalen Spitzenverbände hatten sich Anfang des Monats auf den 750 Millionen Euro-Schutzschirm für die sächsischen Kommunen zur Bewältigung der Corona-Krise geeinigt. Die finanzielle Hilfe soll den Kommunen besonders bei den zu erwartenden Einbrüchen bei den Steuereinnahmen, wie der Gewerbesteuer, und anderen Kosten durch die Pandamie erleichtern. Die ersten Zuschüsse zum Ausgleich der Steuerausfälle der Gemeinden sowie weiteren pandemiebedingte Mehrausgaben, sollen noch im Sommer ausgezahlt werden. Nach weiterer Steuerschätzung, wird im Herbst die zweite Tranche erfolgen.
Der Schutzschirm ermöglicht außerdem kommunale Investitionen, um die regionale Wirtschaft zu weiterhin zu unterstützen. Inbegriffen sind außerdem 60 Millionen Euro, die nicht erhobene Elternbeiträge für Kitas ausgleichen soll. Wiederum lösen Städte und Gemeinden ihrerseits Vorsorgerücklagen in Höhe von 95 Millionen Euro auf.