Für Millionen Haushalte in Deutschland stiegen zum Jahreswechsel die Preise für Strom und Gas - im Durchschnitt um 21 Prozent. Mehr als sechs von zehn Deutschen (62 Prozent) fürchten deshalb, dass sie die hohen Energiepreise in Zukunft finanziell belasten wird. Das zeigt eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Neben Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Verbraucher fordert der vzbv eine verbraucherfreundliche und nachhaltige Energiepolitik.
"Den Geldbeutel schnell entlasten"
"Der Preisschock am Energiemarkt beschäftigt viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch wenn sie selbst vielleicht nicht von Kündigungen betroffen sind, fürchten sich viele vor finanziellen Auswirkungen der Energiepreis-Krise", sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv. "Gefragt sind Maßnahmen, die die Geldbeutel der Menschen schnell entlasten. Zum Beispiel sollten das Klimageld kurzfristig eingeführt, die Strompreise für private Haushalte gesenkt und Mieterinnen und Mieter beim CO2-Preis entlastet werden."
Mehrheit gegen Abstellen von Strom und Gas
Mit 71 Prozent fordert eine deutliche Mehrheit der Verbraucher, dass zahlungsunfähigen Kunden mit geringem Einkommen bis Ende April 2022 nicht der Strom oder das Gas abgestellt wird. "Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich zu handeln. Sofortmaßnahmen wie das Aussetzen von Strom- und Gassperren sind zwingend notwendig, um einkommensschwachen Haushalten in dieser Krise beizustehen", sagt Engelke.
Verbraucher besser vor Vertragsbrüchen schützen
Damit der Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt krisensicherer wird, müssen Verbraucher laut vzbv besser vor Vertragsbrüchen der Energieanbieter geschützt werden. "Über Mindeststandards sollten diese daher verpflichtet werden, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit transparenter zu machen. Das würde auch die Aufsichtsbehörden stärken. Dafür muss die Bundesregierung Mindeststandards definieren, die gleichzeitig nicht den Wettbewerb gefährden." Zudem sollte die Bundesregierung klarstellen, dass nur ein Tarif in der Grundversorgung gelten darf. Der Tarif in der Ersatzversorgung sollte dem der Grundversorgung entsprechen. "Unterschiedliche Tarife in der Grundversorgung würden sich negativ auf die Wechselbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. Und das wäre nicht im Sinne eines liberalisierten Energiemarktes", sagt Engelke.