In der gegenwärtigen Situation beschränkter Energieressourcen sucht natürlich auch die Landestalsperrenverwaltung Sachsen nach Möglichkeiten, Energie zu sparen. Sie leistet damit ihren Beitrag, um die allgemeine Versorgungssicherheit in unserem Land zu stabilisieren.
Nicht-sicherheitsrelevante Außenbeleuchtungen eingeschränkt
Deshalb werden ab sofort an Dienstgebäuden sowie Stau- und Hochwasserschutzanlagen der Landestalsperrenverwaltung, die nicht öffentlich zugänglich sind, neben einer Reduzierung der Beheizung auch nicht-sicherheitsrelevante Außenbeleuchtungen eingeschränkt. An öffentlich zugänglichen Anlagen wird im Einzelfall entschieden, inwieweit die Beleuchtung reduziert werden kann, ohne dass ein Sicherheitsrisiko entsteht. Das betrifft vor allem Talsperren, über deren Mauer- oder Dammkronen öffentliche Wege führen. Zudem kann es dazu kommen, dass Öffnungszeiten an Talsperren verkürzt werden. Wir bitten dafür um Verständnis sowie um besondere Vorsicht.
Nicht an allen Stauanlagen der Landestalsperrenverwaltung gibt es öffentliche Wege.