Weinböhla. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 48-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht - unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben.
Beschuldigter flüchtete vor Polizeikontrolle
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 4. November 2021 gegen 17 Uhr mit einem PKW ohne Fahrerlaubnis und unter Drogen auf der Dresdner Straße in Weinböhla gefahren zu sein. Der Beschuldigte sollte einer Polizeikontrolle unterzogen werden. Nachdem der Beschuldigte zunächst den Eindruck vermittelt hatte, anhalten zu wollen, indem er langsam auf den nahegelegenen Parkplatz eines Supermarktes fuhr, beschleunigte er seinen PKW unvermittelt auf mindestens 70 Kilometer pro Stunde. Mit dieser Geschwindigkeit fuhr der Beschuldigte über einen Zebrastreifen am Haupteingang des Supermarktes, sodass Fußgänger zur Seite treten mussten, um nicht erfasst zu werden.
Mit 140 km/h unterwegs im Wohngebiet
Im Stadtgebiet von Weinböhla, in dem überwiegend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde zulässig war, soll der Beschuldigte mit mindestens 140 Kilometern pro Stunde gefahren sein und entgegenkommende Fahrzeuge und Fußgänger mit der Lichthupe veranlasst haben, Platz zu machen. Seine Weiterfahrt konnte an der Saxoniastraße durch die Polizei verhindert werden, indem diese die Fahrbahn mit dem Funkstreifenwagen blockierte.
48-Jähriger flüchtete erneut vor Polizei
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am 13. Dezmeber 2021 gegen 0.30 Uhr mit seinem PKW auf der Gerokstraße in Dresden ohne Fahrerlaubnis und unter Drogen gefahren zu sein. In Höhe der Hopfgartenstraße sollte der Beschuldigte einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Der Beschuldigte versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Hierzu soll er mit einer Geschwindigkeit von etwa 80 Kilometern pro Stunde über die Permoserstraße und die Dürerstraße gefahren sein.
Mann fuhr gegen Polizeiwagen
Die Polizeibeamten schnitten dem Beschuldigten den Weg ab und kamen ihm auf der Dürerstraße entgegen. Dort soll der Beschuldigte seinen PKW mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das stehende Polizeifahrzeug gefahren haben, sodass dieses erheblich beschädigt wurde, unter anderem am Stoßfänger, an der Vorderachse und am Kotflügel. An dem nicht mehr fahrbereiten Polizeifahrzeug entstand ein Sachschaden von ungefähr 24.000 Euro. Das Leben der drei im Polizeifahrzeug sitzenden Polizeibeamten wurde gefährdet.
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Der Beschuldigte wurde am 13. Dezember vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden noch am gleichen Tag Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Tatverdächtiger bereits vorbestraft
Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Er stand zu den Tatzeiten unter Bewährung. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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