Döbeln. In Döbeln führte die Polizeidirektion Chemnitz heute anlässlich zwei angezeigter Versammlungen einen Polizeieinsatz durch. Dabei unterstützten Einsatzkräfte der sächsischen Bereitschaftspolizei, sodass in Summe etwa 180 Beamte involviert waren.
Halb elf erste Teilnehmer
Am Hauptbahnhof trafen sich ab etwa 10.50 Uhr erste Teilnehmer der Gegenversammlung sowie gegen 13 Uhr erste Teilnehmer der Versammlung Christopher Street Day.
Übel riechende Flüssigkeiten
Bevor die Versammlung Christopher Street Day begann, stellten Polizisten am Startpunkt am Hauptbahnhof eine übel riechende Flüssigkeit (vermutlich Buttersäure) fest. Es wurde eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Verbindung versuchter gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. In der Nacht zu Samstag hatten Polizisten in der Innenstadt von Döbeln den ursprünglich geplanten Versammlungsleiterder Gegendemonstration mit seinem Transporter kontrolliert. Beamten war dabei aus dem Fahrzeug übel riechender Geruch aufgefallen, jedoch wurden keine Substanzen gefunden. Ein Zusammenhang wird nun geprüft. Wegen des Straftatverdachts fungierte letztlich ein anderer Versammlungsleiter bei der Gegendemonstration.
Spontanversammlung
Gegen 12.45 Uhr wurde eine Spontanversammlung angemeldet, an welcher sich in der Spitze etwa 40 Personen beteiligten. Ein Aufzug führte vom Wettinplatz über die Burgstraße und endete am Bahnhof. Dort schlossen sich die Teilnehmer der Versammlung zum Christopher Street Day an.
Kundgebung
Gegen 14.10 Uhr begann die Versammlung zum Christopher Street Day mit einer Kundgebung. Anschließend führte ab etwa 15.10 Uhr ein Aufzug über die Bahnhofstraße, Johannisstraße, Zwingerstraße, Straße des Friedens zum Obermarkt für eine Zwischenkundgebung. Dann lief der Aufzug u.a. über die Ritterstraße und Rosa-Luxemburg-Straße zum Wettinplatz, wo die Versammlung gegen 18 Uhr beendet wurde und in eine Veranstaltung überging. In der Spitze waren bei der Versammlung rund 650 Teilnehmer zu verzeichnen.
Während der Versammlung stellten Einsatzkräfte zwei Frauen im Alter von 35 und 36 Jahren fest, die mehrfach Aufkleber mit politischem Inhalt an Bushaltestellen sowie Laternen entlang der Aufzugstrecke anbrachten. Dies hatte Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen illegalen Plakatierens zur Folge.
Gegenprotest
Die Versammlung zum Gegenprotest begann am Hauptbahnhof, im Bereich des Güterbahnhofs, gegen 12.45 Uhr. Anschließend lief ab ca. 15-20 Uhr der Aufzug im deutlichen Abstand von rund 200 Metern hinter der Versammlung zum Christopher Street Day. Am Obermarkt erfolgte eine Zwischenkundgebung. Der Rückweg der Gegenversammlung führte über die Straße Am Steigerhaus zurück zum Bahnhof, wo sie gegen 18 Uhr endete. Es nahmen in der Spitze rund 200 Personen teil.
Straftat
Im Zusammenhang mit der Gegenversammlung wurden im Verlauf jeweils eine Straftat wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen zwei jugendliche Deutsche aufgenommen. Sie hatten den Hitlergruß gezeigt. Das Duo wurde von der Versammlung ausgeschlossen und erhielt einen Platzverweis. Zudem wurde eine Anzeige wegen Beleidigung gegen einen 24-Jährigen (deutscher Staatsbürger) zum Nachteil einer Versammlungsteilnehmerin des Christopher Street Day aufgenommen. Des Weiteren fertigten die Beamten wegen getätigter Äußerungen eine Anzeige wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gegen einen 22-jährigen Deutschen. Nachdem dieser aus der polizeilichen Maßnahme entlassen wurde, zeigte er später ein Handzeichen, welches gegen die Versammlungsauflagen verstieß und somit eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach sich zog. Weitere Anzeigen gegen zwei junge Männer und zwei derzeit unbekannte Personen wegen desselben Auflagenverstoßes folgten
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