Rehbach. Die Geflügelpest-Lage an der Kiesgrube Rehbach hat sich beruhigt. Wie das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt mitteilt, wurden und werden vor Ort glücklicherweise keine toten Vögel mehr gefunden. Geflügelhalter sollten dennoch hohe Biosicherheitsstandards in ihren Haltungen aufrechterhalten - inzwischen kann nicht mehr von einem saisonalen Geflügelpestgeschehen in der kalten Jahreszeit gesprochen, sondern muss ganzjährig mit dem Viruseintrag in den Bestand gerechnet werden.
Oberste Priorität hat der Schutz
In allen Geflügelhaltungen sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent umzusetzen. Ein Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel hätte zur Folge, dass der Bestand getötet werden müsste und Sperrzonen mit erheblichen Einschränkungen für alle Geflügelhalter einzurichten wären. Gefüttert werden darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen. Der direkte Kontakt, zum Beispiel an Teichen, ist zu vermeiden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, zu welchem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Zur besseren Einschätzung kann anonym und kostenlos die sogenannte "AI-Risikoampel" (risikoampel.uni-vechta.de) genutzt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und das Vorliegen einer Infektion auszuschließen. Für diesen Fall bittet das Veterinäramt der Stadt Leipzig um unverzügliche Information. Insofern die Geflügelhaltung bislang nicht beim Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse registriert worden wurde, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
Hintergrund
Bei mehreren am 24. April in der Kiesgrube Rehbach aufgefundenen Lachmöwen war am 2. Mai durch das Friedrich-Löffler-Institut eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 bestätigt worden. Am 2. Mai hatte das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in einer Medieninformation zu erhöhten Vorsichtsmaßnahmen aufgerufen. Noch bis Ende Mai hatte das Veterinäramt bei regelmäßigen Kontrollen insgesamt circa 300 verendete Lachmöwen gefunden. Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.
erschienen am 05.07.2023