Leipzig. Vor dem Hintergrund des für den 31. Mai erwarteten Urteil im Prozess gegen Lina E. und drei weitere Personen schränkt die Stadt Leipzig als Versammlungsbehörde das Versammlungsrecht am Samstag, 3. Juni, und Sonntag, 4. Juni, ein. Dies geht aus der heute im elektronischen Amtsblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig hervor.
Versammlungsverbot am Samstag und Sonntag
Demnach ist es an jenen Tagen jedermann im Stadtgebiet Leipzig untersagt, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel zu veranstalten oder daran teilzunehmen, welche sich inhaltlich auf den Antifa-Ost-Prozess (Staatsschutzverfahren gegen Lina E. vor dem Oberlandesgericht Dresden) bzw. dessen Angeklagte beziehen und nicht bis Mittwoch, den 31. Mai, 24 Uhr, bei der zuständigen Versammlungsbehörde angezeigt wurden.
Allgemeinverfügung tritt am 31. Mai in Kraft
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntgabe, am 31. Mai, in Kraft. Sie und ihre Begründung können ab dem heutigen 30. Mai, im Internet direkt auf der Startseite unter dem Absatz "Elektronisches Amtsblatt" sowie in gedruckter Fassung im Technischen Rathaus, Prager Straße 126, (Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr im Foyer Haus A; auch außerhalb dieser Zeiten: Hauswache) eingesehen werden.
Verfahren gegen Lina E.
Seit dem 8. September 2021 läuft vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) das Staatsschutzverfahren gegen Lina E. und drei weitere Personen, unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Angeklagten sollen zwischen Oktober 2018 und Frühjahr 2020 in Sachsen und Thüringen mehrere, zum Teil brutale Überfälle auf Rechtsextreme begangen haben.
Versammlungsrecht wird eingeschränkt
Für den Samstag nach der Urteilsverkündigung am 31. Mai wird maßgeblich durch Sympathisanten der Angeklagten für den sogenannten "Tag X" auch nach Leipzig mobilisiert. In diesem Zusammenhang sind auch Aufrufe zu Militanz und zum Teil massive Gewaltankündigungen zu verzeichnen. Die Stadt Leipzig als zuständige Versammlungsbehörde steht mit der Polizeidirektion Leipzig in enger Absprache und hat anhand der Gefahrenprognose zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung über eine Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit an den beiden Tagen des 3. und 4. Juni entschieden.
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