Erzgebirge. Im Erzgebirge gilt derzeit die Waldbrandstufe 4, in Nordsachsen ist bereits die höchste Waldbrandstufe 5 ausgerufen worden. Doch was bedeuten die Waldbrandstufen eigentlich?
Waldbrandstufe 4
Die Waldbrandstufe 4 verweist zum aktiven Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen! Es gilt ein beschränktes Betretungsrecht: In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden. Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren, sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten. Zuständige Behörden treffen ggf. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.
In Chemnitz weist das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz darauf hin, dass das Grillen auf den ausgewiesenen Grillplätzen der öffentlichen Grünanlagen derzeit verboten ist. Dies regelt auch die Grünanlagensatzung der Stadt Chemnitz. Was man auf seinem eigenen Grundstück noch darf, dass erfahrt ihr hier.
Waldbrandstufe 5
Hier gilt der maximale Schutz des Waldes vor Bränden, unter anderem durch Sperrung des Waldes. Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen.
Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienst und Katastrophenschutzes. Weiteres kann im Einzelfall durch den Landrat verfügt.