Zwönitz. Rettungskräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt und Polizei sind in der Nacht zu Montag gegen 23 Uhr zu einem Kellerbrand in einem Einfamilienhaus ausgerückt.
Das Feuer brach plötzlich aus
Wie der Einsatzleiter Lars Seitenglanz berichtet, stand beim Eintreffen der ersten Kräfte der Keller des Einfamilienhauses in Vollbrand. Der Bewohner des Hauses war von Nachbarn bereits aus dem Haus gerettet und versorgt worden.
Schnell wurde dem Brand entgegengewirkt
Kameraden der Feuerwehr unterstützten die Nachbarn bei der Versorgung des schwer verletzten Bewohners. Da sich sonst keine weiteren Personen mehr in dem Haus befanden, konnte sich die Feuerwehr auf die Brandbekämpfung konzentrieren.
Der besondere Einsatz
Ein Trupp unter schwerem Atemschutz ging mit einem C-Rohr in den Keller vor und löschte den Brand. Da die Flammen auch die Hausfassade beaufschlagten, kühlte ein weiterer Trupp die Hausfassade des Einfamilienhauses von außen. Nach dem der Brand gelöscht war, wurde das Haus mit einem Lüfter entraucht.Der Bewohner kam schwer verletzt in eine Spezialklinik für Verbrennungen.
Mit vielen Helfern wurde der Brand gelöscht
Im Einsatz waren 49 Einsatzkräfte von den Feuerwehren Zwönitz Stadt sowie deren Ortsteilwehren Kühnhaide und Dorfchemnitz sowie die Feuerwehr Thalheim, der diensthabende Kreisbrandmeister, ein Notarzt, ein Rettungswagen und die Polizei im Einsatz. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
Update der Polizeidirektion Chemnitz
Ein 53-Jähriger ist bei einem Kellerbrand in Zwönitz schwer verletzt worden. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf fahrlässige Brandstiftung, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Demnach brach das Feuer am späten Sonntagabend aus. Der 53-jährige Bewohner konnte sich den Angaben zufolge selbstständig aus dem Haus retten. Er erlitt Brandverletzungen, Rettungskräfte brachten ihn mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus. Einsatzkräfte der Feuerwehr löschten den Brand, weitere Bewohner waren nach Angaben der Sprecherin nicht im Haus. Die Höhe des Sachschadens war zunächst unklar.
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