Aue-Bad Schlema. Im Juli hat es bereits eine Hitzewelle gegeben und die Experten sprechen jetzt erneut von stark steigenden Temperaturen. Durch eine anhaltende Trockenheit hat sich die Niedrigwassersituation an den Gewässern im Erzgebirgskreis zugespitzt. Die Wasserstände sind, bezogen auf das gesamte Kreisgebiet, flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die Abflüsse gering, wie es vom Landkreis heißt. Und aufgrund der Prognosen wird sich dieser Zustand voraussichtlich noch weiter verschlimmern.
Abpumpverbot
Es wurde ein Verbot ausgesprochen - die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises weist darauf hin, dass die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf, sowohl für Eigentümer- als auch den Anliegergebrauch, untersagt ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung zum "Entnahmeverbot" ist öffentlich bekannt gemacht worden und ist einzusehen auch unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen
Zuwiderhandlungen werden geahndet
Bei Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Niedrige Wasserstände beeinträchtigen wasserabhängige Pflanzen und Tiere teilweise erheblich. Durch die steigenden Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers, wodurch die Selbstreinigungskraft der Gewässer gemindert wird und das Algenwachstum zunimmt, was zu einem Absterben von Fischen und Kleinstlebewesen führen kann. Dieser Zustand wird durch jegliche Wasserentnahme weiter verschärft. Im Allgemeinen wird die Bevölkerung gebeten, gewissenhaft und sparsam mit dem Gemeingut Wasser umzugehen. Auf das Waschen von Fahrzeugen, die großflächige Bewässerung von Gartenflächen oder auch das Befüllen von Swimmingpools sollte verzichtet werden - auch auf das Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen und sonstigen Bauwerken. Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis steht zur Verfügung bei Fragen - telefonisch unter 03735 601-6190 sowie per Mail unter siedlungswasserwirtschaft@kreis-erz.de