Lößnitz. Der EHV Aue hat heute beim Bundessportgericht Einspruch eingelegt gegen die Wertung des Spieles am vergangenen Freitag in Rostock.
Hintergrund für diese Entscheidung: in der achten Spielminute der Partie sei ein klares Tor für Aue nach Siebenmeter nicht gegeben worden, obwohl der Torwartschiedsrichter den Treffer angezeigt hatte, heißt es vom Verein.
Noch ein Fehler
Und man nennt einen weiteren Grund: bereits fünf Minuten zuvor hat es in der dritten Spielminute einen weiteren Regelverstoß gegeben. Beim Ballbesitz Aue erfolgte nach einer Spielunterbrechung wegen eines Pfiffes von den Rängen die Fortsetzung des Spieles mit Ballbesitz und Abwurf für den HC Empor Rostock.
"Wir haben uns die Siebenmeter-Szene noch einmal angeschaut. Der Ball war im Tor und gepfiffen wird Pfosten.
Man hat uns ein Tor, was ein klares Tor war, aberkannt, obwohl, wie gesagt der Torwartschiedsrichter den Arm gehoben und das Tor angezeigt hat", sagt EHV-Manager Rüdiger Jurke. Der EHV Aue hat beim HC Empor Rostock denkbar knapp mit 34:35 verloren.
Bt: Der EHV Aue hat gegen die Wertung des Spieles am vergangenen Freitag in Rostock Einspruch eingelegt.
Foto: Ralf Wendland
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