Corona-Impfgipfel am Montag: Lockerungen für Geimpfte und Genesene sollen kommen

Corona Eckpunktepapier wurde am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmt

Beim Impfgipfel zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder am Montag sollen laut Medienberichten Ausnahmen von den geltenden Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene besprochen werden. Das geht aus dem sogenannten "Eckpunktepapier" hervor, das am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmt worden sein soll.

 

Genesen, geimpft, getestet: Was bedeutet was?

Als Genesene sollen demnach Menschen gelten, "die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können". Dies gelte bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung, da solange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden könne.

Geimpfte sind Personen, die einen vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff erhalten haben, der von der EU zugelassen wurde. Dabei sollten seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein. Auch Personen, die einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, soweit vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen, vorweisen können, sollen gewisse Erleichterungen von den Beschränkungen als "Geteste" zugewiesen werden können.

 

Diese Lockerungen könnte es geben

Ausnahmen soll es besonders in den Bereichen Ladengeschäften und Märkten, Kultureinrichtungen sowie bei bestimmten Dienstleistungen geben. Hinzu kommen Freiheiten beim Reisen: So soll die Quarantäne nach der Einreise für diese Gruppen nicht mehr gelten, ähnlich wie bei den Regelungen für negativ getestete Personen. Außerdem sollen Geimpfte und Genesene mehr Freiheiten bei den Kontaktbeschränkungen erhalten, besonders für Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten-und Pflegeheime sowie bei den Ausgansbeschränkungen. Momentan geschlossene Einrichtungen wie beispielsweise Schwimmbäder oder Museen soll diese Gruppe allerdings trotzdem nicht besuchen dürfen.

In dem Papier heißt es als Begründung: "Es ist nach aktueller Feststellung des Robert-Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete."

Unabhängig vom Impf- oder Infektionsstatus sollen für alle Gruppen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Abstandsgebot sowie die beschränkte Personenanzahl in geschlossenen Räumen bestehen bleiben.

 

 

 

"Keine Sonderrechte oder Privilegien"

"Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein", wird in dem Eckpunktepapier weiter festgehalten. Außerdem wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Ausnahmen für Geimpfte und Genesene nicht um Sonderrechte oder Privilegien handele, "sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe".

Dies sei laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung. Lambrecht verwies auf die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Danach sei die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt worden, "besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist".



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