Die Polizeidirektion Chemnitz führte am Samstag einen Polizeieinsatz aufgrund mehrerer angezeigter Versammlungen in Chemnitz sowie in Schwarzenberg durch, die durch die jeweils zuständigen Versammlungsbehörden verboten worden sind. Das Verbot der Versammlung "Chemnitz steht auf" wurde durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt. Weitere Klagewege wurden nicht beschritten. Dennoch waren in sozialen Netzwerken Aufrufe erfolgt, sich im Chemnitzer Zentrum bzw. im Erzgebirgskreis für Proteste anzusammeln.
- Kleingruppen, die im Chemnitzer Stadtzentrum unterwegs waren, wurden gezielt zum bestehenden Versammlungsverbot sowie zur Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung angesprochen und aufgefordert, sich zu entfernen.
- Gegen 13 Uhr wurde eine Ansammlung von 14 Personen in der Brückenstraße festgestellt. Die Gruppe wurde kontrolliert und Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung erstattet. Ein weitere Ansammlung von sieben Personen stellten Einsatzkräfte am Roten Turm fest, die ebenfalls beanzeigt wurde.
- Gegen 14 Uhr sammelten sich am Neumarkt mehrere Personen, die eine Kundgebung abhalten wollten. Der Versammlungsleiter war dazu bereits am Vortag durch die Versammlungsbehörde über ein Verbot in Kenntnis gesetzt worden. Trotz Verbots wuchs die Personenansammlung im weiteren Verlauf an. In der Spitze befanden sich verteilt auf dem gesamten Neumarkt etwa 200 Personen. In der Folge setzte sich ein Teil der Gruppierung auf dem Neumarkt in Bewegung. Ein Abgang der Gruppe vom Neumarkt wurde durch Einsatzkräfte unterbunden. An der Spitze des sich bewegenden Pulks befand sich eine Gruppe von etwa 25 Personen, die lenkend agierten.
Angriffe auf Polizisten aus der den Demonstrationszug anführenden Gruppe
Nach bisherigem Kenntnisstand kam es aus dieser Gruppe heraus zu einem Flaschenwurf in Richtung der Einsatzkräfte sowie anwesender Journalisten. Die Flasche traf einen Beamten, der leichte Verletzungen erlitt. Einsatzkräfte setzten diese Personen auf dem Neumarkt zur Identitätsfeststellung fest. Unter diesen befand sich auch der mutmaßliche Flaschenwerfer. Gegen einen 29-jährigen Tatverdächtigen wird wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt. Weiterhin bedrohte der Mann den Beamten und zeigte den Hitlergruß, was weitere Anzeigen wegen Bedrohung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach sich zog. Gegen einen weiteren 22-jährigen Mann aus der Gruppierung wird zudem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt, weil er einen Polizisten stieß. Der Beamte blieb unverletzt. Gegen die Personen wurden darüber hinaus Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie das Versammlungsgesetz erstattet.
Vermehrte Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung sowie weitere Straftaten
20 Personen wurden in der Folge in Unterbindungsgewahrsam genommen. Weitere etwa 40 Personen, die sich ursprünglich auf dem Neumarkt aufhielten, wurden in der Folge an der Zentralhaltestelle angehalten. Nach Ansprachen über den Lautsprecherwagen sowie durch die Kommunikationsteams zerstreute sich der überwiegende Teil der Gruppierung. Sechs Personen wurden einer Identitätsfeststellung wegen Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung unterzogen. Hier wurden Polizisten von einem Mann beleidigt, was eine entsprechende Anzeige zur Folge hatte. Mit aktuellem Stand sind insgesamt 40 Ordnungswidrigkeits- und fünf Strafanzeigen erfasst worden.
Keine Versammlungen in Schwarzenberg
Im Erzgebirgskreis, insbesondere in Schwarzenberg, konnten bislang keine polizeilich relevanten Personengruppen mit offensichtlichem Versammlungswillen festgestellt werden. Die Polizeidirektion Chemnitz wurde heute von Kräften aus allen anderen sächsischen Polizeidirektionen, dem Landeskriminalamt Sachsen, der sächsischen Bereitschaftspolizei sowie Beamten aus Thüringen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und der Bundespolizei unterstützt. Die Kommunikationsteams der sächsischen Polizei waren ebenso im Einsatz. Involviert waren insgesamt etwa 1.300 Einsatzkräfte.