Ein Zeuge informierte gestern Abend um 19.20 Uhr die Bundespolizeiinspektion in Chemnitz über eine Jugendliche im Gleisbereich zwischen Zschopauer Straße und Chemnitz Süd. Sie soll außerdem auf einen Oberleitungsmast geklettert sein und hatte augenscheinlich ein Handy bei sich, mit dem sie Fotos fertigte.
Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz begaben sich sofort zum Ereignisort, konnten die Jugendliche jedoch nicht mehr feststellen.
"Bahnanlagen sind keine Spielplätze"
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass Bahnanlagen keine Spielplätze sind! Die Gefahren, die von herannahenden Zügen und Oberleitungen ausgehen, werden regelmäßig unterschätzt. Das Betreten von Gleisanlagen an den nicht dafür vorgesehenen Stellen ist lebensgefährlich und für unberechtigte Personen verboten. Züge nähern sich lautlos an und werden je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen. Die Oberleitungen führen darüber hinaus eine Spannung von 15000 Volt. Der Kontakt mit diesen, auch mittels Gegenständen, ist für den Menschen tödlich. Bei Unterschreiten eines Sicherheitsabstandes von mindestens eineinhalb Metern kann zudem die Spannung auch ohne direkte Berührung in einen Lichtbogen auf Personen überspringen.
Der Präventionsbeauftragte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz, Polizeihauptkommissar Andre Leistner, appelliert noch einmal an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren der Bahnanlagen aufzuklären.