Der Klapperbrunnen soll wieder klappern

Investitionen Chemnitz bekommt Geld aus DDR-Parteivermögen - Einsatz für Brunnen und Bücherbus

Vor fast genau zwei Jahren, Mitte Februar 2020, wurde der alte Chemnitzer Klapperbrunnen am Busbahnhof abgebaut. Er musste bereits Ende Juli 2018 abgeschaltet werden. Der bronzene Brunnen verlor schon seit längerem permanent Wasser. Außerdem lief die Anlage nicht mehr mit vollem Druck. Die alten, verschlissenen Rohrleitungen waren vermutlich so undicht und verrostet, dass das Wasser in größeren Mengen auslief.

Der 1968 in Betrieb genommene Klapperbrunnen ist Teil des bildhauerisch-künstlerischen Werkes von Bildhauer Johannes Belz und in der Zeit seiner Tätigkeit als freischaffender Künstler in Karl-Marx-Stadt entstanden. Die Schalen des Brunnens - vier statische und drei zu klappende - wurden 2020 in der Werkstatt von Belz' Enkel Erik Neukircher, von Beruf Bildhauer, in Augustusburg eingelagert. Nach damaligen Plänen des Grünflächenamtes sollte der Brunnen im Jahr 2021 eigentlich wieder in Betrieb gehen. Doch bisher klappert nichts.

Das soll sich nun ändern. Die Stadt Chemnitz erhält rund eine halbe Million Euro aus dem ehemaligen DDR-Parteivermögen, sogenannte PMO-Mittel. Das hat die sächsische Staatsregierung beschlossen. Mit diesen Mitteln will die Stadt den Klapperbrunnen wiederaufbauen. "Wir wollen damit einen den langgehegten Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger erfüllen", so Oberbürgermeister Sven Schulze.

Aus den PMO-Mitteln soll zudem ein neuer, umweltfreundlicher Bücherbus angeschafft werden. "Dafür hatte der Stadtrat zwar bereits Mittel im Haushalt eingestellt, mit den zugesprochenen zusätzlichen Geldern können nun sowohl gestiegene Beschaffungskosten kompensiert als auch ein umweltfreundlicher Elektroantrieb realisiert werden", so Schulze weiter.

Die PMO-Mittel stammen aus Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, die nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt verwaltet wurden. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, hat auf juristischem Wege auch die Herausgabe von Vermögenswerten erwirkt, die zu Unrecht auf andere Konten transferiert wurden. Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31. Dezember 1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Freistaat Sachsen erhält so knapp 30 Prozent der Mittel. Im Einigungsvertrag ist zur Mittelverwendung festgelegt, dass die ostdeutschen Länder das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen müssen.



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