Die Landesanstalt für Medien NRW hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen persönlichen Triumph eingefahren. Drei große Pornografie-Plattformen des Mindgeek-Konzerns, darunter Pornhub, haben geklagt, weil sie sich nicht an die Vorgaben der Landesanstalt und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) halten wollten. Jene Vorgaben regulieren die Zugriffe von Minderjährigen auf Inhalte dieser Art. Eine Option ist hierbei die Altersverifikation. Das Gericht wies die Klage der Plattformen jedoch zurück. Die Anbieter seien zum Jugendschutz verpflichtet. (BLICK.de berichtete bereits 2021 über die Angelegenheit).
Nationale Gesetze - auch für internationale Unternehmen
Bei der Gerichtsentscheidung geht es in erster Linie um die Grundsatzdiskussion, ob Unternehmen die Gesetze eines Landes befolgen müssen, in denen ihre Inhalte abrufbar sind, in diesem Fall also Deutschland. Im Fall der drei Internetseiten sitzt der Anbietende in Zypern. Die Kläger, so das Gericht, könnten sich nicht "auf das sogenannte Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen - im vorliegenden Fall die zypriotischen - Regeln gelten". Der Jugendschutz sei höher zu werten, "weil Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohen", hieß es in der Begründung.
"Jugendmedienschutz im Internet konsequent anwenden"
Tobias Schmidt, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, unterstützt die Entscheidung: "Das Verwaltungsgericht bestätigt mit dieser Entscheidung, dass der Jugendmedienschutz auch im Internet konsequent anzuwenden ist und genau das erwarten wir von den unterlegenen Unternehmen. Es ist überaus irritierend, dass die Anbieter bisher richterliche Entscheidungen ignorieren. Seriöse Unternehmen halten sich an die Gesetze und die Rechtsprechung in dem Land, in dem sie ihr Geld verdienen. Eine weitere Missachtung der Entscheidung werden wir nicht tolerieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten." Die entsprechenden Schritte wären in diesem Fall die Seiten zu sperren, dadurch wären sie für in Deutschland lebende Personen nur noch über VPN zugänglich. Der Konflikt um die Pornoseiten ist nicht erst kürzlich aufgekommen. Die Auseinandersetzung zwischen der Medienanstalt und den Anbietern begann bereits im Juni 2020. Schon damals verloren sie den Streit, ignorierten die Gerichtsbeschlüsse. Nun wird sich zeigen, ob die Exekutive die Seiten endgültig sperren lässt.
Ein richtiger Schritt?
Neben den kontroversen Diskursen über Regularien der einzelnen Länder und welche nun geltend seien, kann der Jugendschutz in Zeiten des Internets ein Fortschritt sein. Oftmals entwickeln sich Komplexe und falsche Vorstellungen unter den Jugendlichen beziehungsweise Kindern, die diese Inhalte unbedacht konsumieren.