Zwickau. Am vergangenen Freitag wurde in einer Whats-App-Chatgruppe, in der sich Eltern einer Zwickauer Grundschulklasse austauschen, das Bild eines unbekannten Mannes geteilt. In der zugehörigen Bildunterschrift wurde behauptet, jener Mann habe versucht, ein Kind an der Schule zu vergewaltigen. Bild und Text wurden mehrfach weitergeleitet und auch per Statusmeldung geteilt.
Vorfall nicht gemeldet
Weder der Polizei noch der Schulleitung wurde ein Übergriff auf ein Schulkind gemeldet. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei den Vorwürfen gegen den abgebildeten Unbekannten um ein Gerücht, das nach Kettenbriefprinzip verbreitet wird. Strafbar machen sich allerdings diejenigen, die es weiterverbreiten: Zum einen wird beim Teilen des Fotos gegen das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten verstoßen, zum anderen kann der Abgebildete wegen übler Nachrede gegen die Verbreitenden vorgehen. Ersteres kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden, letzteres ebenfalls mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft. Obendrein kann der Geschädigte zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend machen.
Richtiger Umgang mit Straftaten
"Sollten Sie einen Straftatverdacht haben, dann teilen Sie ihn bitte der Polizei mit und nicht per Social Media. Sie könnten sich sonst bei dem Versuch, Verbrechen zu verhindern oder bei deren Aufklärung zu helfen, selbst strafbar machen", teilt die Polizeidirektion Zwickau mit.
erschienen am 15.02.2022