Zwickau. Am Sonntagmorgen bemerkte eine 50-Jährige vor dem Gebäude einer Kirchgemeinde "Am Hammerwald" eine größere Menschengruppe. Da sie einen Verstoß gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vermutete, zückte die Deutsche ihr Smartphone und begann, das Geschehen im Eingangsbereich des Gebäudes zu filmen. Ein 55-Jähriger und eine 54-Jährige bemerkten das und forderten die Frau auf, die Aufnahmen zu löschen. Als die 50-Jährige der Aufforderung nicht nachkam und sich in ihr Auto zurückzog, folgten ihr die beiden Gemeindemitglieder und postierten sich vor dem PKW.
Körperverletzung und unbefugte Herstellung von Bildaufnahmen
Daraufhin fuhr die Autofahrerin los. Die 54-Jährige rutschte seitlich von der Motorhaube ab, der 55-Jährige jedoch kam auf der Motorhaube des anfahrenden Wagens zum Liegen und klammerte sich daran fest. Als er nach rund 100 Meter Fahrt losließ, stürzte er auf die Straße und zog sich Schürfwunden, Prellungen und eine Kopfplatzwunde zu.
Während der Verletzte in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht wurde, fertigten die hinzugerufenen Polizeibeamten gegen die 50-jährige Autofahrerin Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und unbefugter Herstellung von Bildaufnahmen. Die beiden Gemeindemitglieder erhielten je eine Anzeige wegen Nötigung.