Landkreis. Rund 13.800 Führerscheine der Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen umgetauscht werden. "Zum Jahresende könnte es zu langen Wartezeiten kommen", sagt der zuständige Beigeordnete des Landkreises Zwickau Carsten Michaelis und rät.
"Ich empfehle die Planung eines Termins rund um das eigene Geburtsdatum. So könnte ein Antragsstau in der Fahrerlaubnisbehörde mit Dienstsitz in Glauchau Ende des Jahres verhindert werden. Aktuell stehen ausreichend zeitnahe Termine zur Verfügung." Die Umtauschfrist für die Dokumente läuft am 19. Januar 2023 ab. Ist diese verstrichen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Anders als für den ersten Umtauschzeitraum für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wird es dieses Mal keine Fristverlängerung um sechs Monate auf den 19. Juli geben. Dies war nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums eine einmalige Ausnahme. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de/fuehrerschein zu finden.
Die Terminvereinbarung ist vorzugsweise online oder telefonisch unter 0375 4402-24312 möglich.
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