Aue. Zum Derby FSV Zwickau gegen FC Erzgebirge Aue reisen 600 Fans mit dem Zug an. Der erste Zug sollte planmäßig um 16.08 Uhr abfahren, jedoch verzögerte sich die Abfahrt um acht Minuten. Dies erfolgte ohne größere Zwischenfälle. Mit dem Zug reisen 400 Fans zum Spiel an. Ein weiterer Zug soll 17.08 Uhr mit einer Kapazität von 200 Fans den Bahnhof in Aue verlassen. Viele Autos bekundeten mit Hupkonzerten ihre Solidarität. Bereits im Vorfeld des Spiels kam es zu einer Festnahme.
Rückreise von Zwickau nach Aue
Ab dem Hauptbahnhof Zwickau wird für die Rückreise nach Aue neben dem Regelzug noch ein Entlastungszug eingesetzt werden, sodass alle bahnseitig angereisten Auer Fans wieder ins Erzgebirge befördert werden.
Verringerte Zugkapazitäten bei Beschädigung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Züge in der Hinreise dieselben wie in der Rückreise sein werden. Im Falle erheblicher Beschädigungen in den Zügen besteht daher die Gefahr, dass der jeweilige Zug aus dem Umlauf genommen werden muss und nicht mehr für die Rückreise zur Verfügung steht. In diesem Falle verringert das die Kapazitäten in der Rückreise und es kann keine Garantie gegeben werden, dass alle mit der Bahn aus Aue angereisten Fans wieder mit der Bahn nach Hause kommen.
Nach Westsachsenderby: Polizei zieht Bilanz
Die Polizei zeigt sich nach dem Einsatz und dem Spiel zufrieden. Polizeidirektor Alexander Beitz: "Unser Plan einer strikten Fantrennung ist aufgegangen. Trotz des brisanten Duells auf dem Platz, kam es im Umkreis des Stadions zu keinen Auseinandersetzungen. Sowohl vor als auch nach dem Spiel kam es nur zur geringfügigen, dem Anlass entsprechenden Einschränkungen des Straßenverkehrs.« Dennoch versuchten Fans beider Vereine vor dem Spiel im Stadion in Richtung des jeweils gegnerischen Fanbereichs zu gelangen. Dies konnte jedoch schnell unterbunden werden. Auf Seiten beider Fanlager wurde während der gesamten Partie mehrfach Pyrotechnik gezündet. Insgesamt wurden, nach derzeitigem Stand, 13 Straftaten und 20 Ordnungswidrigkeiten polizeilich erfasst. Größtenteils handelte es sich dabei um Verstöße gegen das Vermummungsverbot und unerlaubtes Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
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