Zwickau. Die Stadtverwaltung Zwickau hat - schweren Herzens - zwikkolör kurzfristig abgesagt. Das seit Monaten geplante interkulturelle Fest hätte am morgigen Samstagnachmittag auf dem Hauptmarkt stattfinden sollen. Anlass ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz, dass - entgegen des Bescheids des Landratsamtes Zwickau in seiner Funktion als Versammlungsbehörde - eine andere Kundgebung nicht auf dem Kornmarkt, sondern doch auf dem Hauptmarkt stattfinden darf. Ob zwikkolör zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird, ist noch nicht entschieden.
Absagen für Vereine
"Diese Entscheidung ist uns sehr schwer gefallen", betont Ulrike Lehmann, die Gleichstellungs-, Ausländer- und Integrationsbeauftragte der Stadt Zwickau. "Doch auch wenn der Landkreis - wie angekündigt - Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt, war es höchste Zeit, die oftmals ehrenamtlichen Teilnehmer zu informieren. Schon aus organisatorischen Gründen und um mögliche weitere Ausgaben zu vermeiden, war es leider unvermeidlich, gestern zu reagieren." Über 40 Institutionen und Vereine wollten sich und ihre vielfältigen Angebote präsentieren und zum Erfolg des Festes beitragen. Diese wurden nun gestern am frühen Abend über die Absage in Kenntnis gesetzt.
Keine andere Location
Aus Sicht der Stadtverwaltung kam es weder in Betracht, dass Kundgebung und interkulturelles Fest auf dem Hauptmarkt stattfinden noch, dass zwikkolör auf den Kornmarkt umzieht. Eine gleichzeitige Durchführung scheitert schon an Platzgründen. Zudem ist - wie auch die Versammlungsbehörde in ihrem Bescheid feststellte - mit verbalen Auseinandersetzungen und Provokationen zu rechnen. Eine Verlegung auf dem Kornmarkt kommt aus organisatorischen Gründen nicht in Betracht. Alle Planungen waren auf den Hauptmarkt ausgerichtet, der Platz reicht nicht aus und zudem wird das Rathaus - beispielsweise als Rückzugsraum oder wegen der Umkleideräume - in unmittelbarer Nähe benötigt. "Es tut uns sehr leid für die Menschen und Institutionen, die sich aktiv an zwikkolör beteiligen wollten und die gerade für Familien mit Kindern etliche Angebote vorbereitet hatten", so Ulrike Lehmann, "von dem finanziellen Schaden einmal ganz abgesehen." Allein die Stadtverwaltung hatte Aufwendungen in bereits vierstelliger Höhe, die nun trotz der Absage zu begleichen sind.
Oberbürgermeistern spricht dazu
Auch Oberbürgermeisterin Constance Arndt bedauert die aus Sicht der Stadt unumgängliche Entscheidung: "Die Absage tut mir sehr leid - für meine Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, für die engagierten Personen und Vereine und letztlich auch für die Bürgerinnen und Bürger, die ein abwechslungsreiches Fest hätten erleben können." Zugleich betont sie: "Wir werden das Vorgehen und die Entscheidungen im Hinblick auf künftige Events sehr genau auswerten und sicher auch das Gespräch mit anderen Behörden suchen. Schon jetzt hat das Ganze allerdings einen faden Beigeschmack: Die Antragsteller der Kundgebung, die von der örtlichen Presse als 'rechtsgerichtete Bürgerbewegungen' bezeichnet wurden, be- und verhindern letztlich ein interkulturelles Fest."
Buntes Programm fällt ins Wasser
Die Stadtverwaltung hatte mit ersten Abstimmungen zu zwikkolör im vergangenen Jahr begonnen. Der Termin war bereits im Dezember 2021 veröffentlicht worden. Geplant war ein vielfältiges Angebot mit Wissenswertem über andere Länder und Kulturen sowie über Möglichkeiten, sich selbst ehrenamtlich zu engagieren. Dabei sollte es Spiele, Mitmachangebote und auch Aktivitäten für Kinder geben. Ebenso fest eingeplant war ein Stand der Ukraine-Hilfe. Das Landratsamt als Versammlungsbehörde hatte in dieser Woche die anderweitige Kundgebung und Versammlung auf dem Hauptmarkt per Bescheid abgelehnt und den Kornmarkt festgelegt. Gegen diesen Bescheid und die Verlegung des Ortes hatten die Antragsteller Widerspruch eingelegt. Entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom gestrigen Tag kann die Kundgebung - nach derzeitigem Stand - nun doch auf dem Hauptmarkt stattfinden. Die Stadt Zwickau war an dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht unmittelbar beteiligt.
erschienen am 13.05.2022