Hohenstein-Ernstthal. Seit mehr als einem Jahr liegt ein Gutachten zur Lärmbelästigung am Sachsenring bei der Landesdirektion, die als verantwortliche Behörde darüber entscheiden muss, ob es an der Strecke zu laut ist. Dabei geht es aber nicht um die großen Rennveranstaltungen wie den Motorrad-Grand-Prix, die GT Masters oder die Sachsenring-Classic, denn für die gelten an zehn so genannten Lärmtagen ohnehin Sonderregelungen, die auch von den Anwohnern akzeptiert werden.

 

Trainingsangebote stehen in der Kritik

In der Kritik stehen bestimmte Trainingsangebote des Verkehrssicherheitszentrums (VSZ) Sachsenring, die einen rennähnlichen Charakter haben. Außerdem gibt es Veranstaltungen privater Anbieter, bei denen Hobbyrennfahrer richtig Gas geben können. Die Anzahl der Tage mit solchen Veranstaltungen hat nach Einschätzung der Lärmkritiker in den vergangenen Jahren zugenommen.

 

BUND reichte ein Gutachten ein

Anfang 2022 wurde vom BUND Sachsen ein Gutachten eingereicht, aus dem hervorgeht, dass die Lärmbelastung für Anwohner am Sachsenring über den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Die Landesdirektion kündigte eine mehrmonatige Prüfung an und holte Stellungnahmen ein. Wie es nun am Ring weitergeht, wird derzeit noch entschieden. "Wann genau die Zustellung des Bescheides an die Verfahrensbeteiligten erfolgt, ist momentan noch offen. Bei der Materie "Sachsenring" handelt es sich um ein sehr komplexes Verfahren, das vielfältige rechtliche Probleme aufwirft", erklärt Linda Simon, stellvertretende Pressesprecherin der Landesdirektion.

 

Geschäftsführer verweist auf Kontrollen

Während Anwohner beklagen, dass der besondere Lärm mit Motor-, Brems- und Quietschgeräuschen eine erhebliche Belastung darstellt, verweist VSZ-Geschäftsführer Ruben Zeltner auf die strengen Kontrollen vor Ort. "Wir betreiben einen immensen Aufwand zur Einhaltung der Grenzwerte", versichert her. Selbst für manche Serienfahrzeuge wird auf der Strecke Zusatztechnik zur Verfügung gestellt, weil sie sonst zu laut sind. Würden aber die Forderungen des neuen Gutachtes komplett umgesetzt, sei kein wirtschaftlicher Betrieb mehr möglich.