Glauchau. Für Einzelhändler aus Glauchau soll es im nächsten Jahr erneut eine besondere Wirtschaftsförderung geben.
Aussetzung der Sondernutzungsgebühren
Die Stadtverwaltung schlägt die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren vor - für Waren und Werbeständen vor dem Ladenlokal und für den Aufbau von Tischen und Stühlen. Die Stadträte müssen dem Vorschlag zur Sitzung am Donnerstag (Beginn ist 18.30 Uhr) im Rathaus zustimmen. Eine Entscheidung, die Auswirkungen auf die Stadtkasse hat.
Die Stadt plant normalerweise mit Sondernutzungsgebühren in Höhe von 5000 Euro und mit Verwaltungsgebühren in Höhe von 700 Euro. Das geht aus der Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates hervor. Bereits 2020 bis 2022 erfolgten aufgrund der Corona-Pandemie der Erlass beziehungsweise die Rückerstattung der genannten Gebühren.
Energiekrise als Begründung der Aussetzung
Nun wird der Vorschlag, auf die Einnahmen zu verzichten, mit der "besonderen Härte der Energiekrise und der daraus resultierenden gesteigerten Aufwendungen im Bereich des Einzelhandels" begründet. Der Umfang soll auf eine Fläche von rund 15 Quadratmetern vor den Geschäften beschränkt werden.
Weitere wichtige Themen, mit denen sich der Stadtrat beschäftigt, sind der Erlass der Haushaltssatzung und die Bestätigung der neuen Wehrleitung der Stadtfeuerwehr.
erschienen am 14.12.2022