Zwickau. Eltern von Mädchen und Jungen, die im kommenden Jahr eingeschult werden, sollten sich jetzt schon nachfolgende Termine vormerken. Wie das Amt für Familie, Schule und Soziales jetzt informiert, erfolgen die Anmeldungen für die Erstklässler des Schuljahres 2024/25 im Ende August diesen Jahres. Nachfolgend dazu eine Übersicht:
Anmeldungen erfolgen im August 2023
Die Anmeldung der Schulanfänger des Einschulungsjahres 2024 erfolgt in der Zeit vom 28. August bis 31. August 2023
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr im Sekretariat der Dittesschule, Grundschule Crossen, Bebelschule, Nicolaischule, Schule am Windberg, Adam-Ries-Schule und Schillerschule.
Anmeldung an der Schule am Scheffelberg erfolgt gestaffelt
Die Anmeldetermine an der Schule am Scheffelberg erfolgen gestaffelt nach Familiennamen:
• Buchstaben A bis F: Montag, 28. August, 9 bis 10.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
• Buchstaben G bis M: Dienstag, 29. August, 9 bis 10.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
• Buchstaben N bis R: Mittwoch, 30. August, 9 bis 10.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
• Buchstaben S bis Z: Donnerstag, 31. August, 9 bis 10.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Übersicht über die Schulbezirke
Die folgende Schulen bilden einen gemeinsamen Schulbezirk:
Schulbezirk 1
• Dittesschule, Telefon 216641
Leipziger Straße 107, 08058 Zwickau
• Schule am Scheffelberg, Telefon 474141
Sternenstraße 3, 08066 Zwickau
• Grundschule Crossen, Telefon 478035
Schneppendorfer Straße 14, 08058 Zwickau
• August-Bebel-Schule, Telefon 213124
Helmholzstraße 21, 08056 Zwickau
• Nicolaischule, Telefon 213656
Katharinenstraße 18, 08056 Zwickau
Schulbezirk 2
• Schule am Windberg, Telefon 522877
Windbergstraße 68, 08060 Zwickau
• Adam-Ries-Schule, Telefon 782062
Ernst-Grube-Straße 78, 08062 Zwickau
• Schillerschule, Telefon 780717
Uthmannstraße 25, 08064 Zwickau
Über die Aufnahme der Kinder entscheiden die Schulleiter
Die Sorgeberechtigten, die in diesen genannten Schulbezirken wohnen, melden ihr/e Kind/er an einer der im gemeinsamen Schulbezirk aufgeführten Schule an. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule kann daraus nicht abgeleitet werden. Über die Aufnahme an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk entscheiden die Schulleiter.
Bei Verhinderung kann ein anderer Termin vereinbart werden
Die Geburtsurkunde des Kindes ist bei der Anmeldung vorzulegen. Bei Verhinderung ist mit dem jeweiligen Schulsekretariat ein anderer Termin zu vereinbaren.
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