Zwickau. Die Bundesregierung hat die "Notbremse" gezogen. Ab 24. April gelten verschärfte Regeln. Im Landkreis Zwickau gelten infolge der hohen Wocheninzidenz die strengsten Vorgaben. Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Mit wenigen Ausnahmen gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, in diesem Zeitraum ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks untersagt. Ausnahmen sind in den entsprechenden Mitteilungen des Landratsamtes veröffentlicht. Wie das Amt mitteilte, sind seit Mittwoch 7 Menschen an oder mit Covid-19 verstorben. Damit steigt die Zahl der Todesfälle im Landkreis auf 960. Zudem wurden insgesamt 151 Corona-Neuinfektionen festgestellt, 26 davon in der Stadt Zwickau. Die Wocheninzidenz ist im Kreis um 7,3 auf 310,8 gestiegen.
Hohe Werte im Landkreis Zwickau
In Sachsen beträgt der Wert 201,8, in Deutschland 161,1. Bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner werden bundesweit alle Kindertageseinrichtungen geschlossen und es darf nur noch eine Notbetreuung angeboten werden. Der Landkreis Zwickau überschreitet derzeit diesen Wert. Ab 26. April müssen daher die Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen in Zwickau erneut schließen. Es findet nur noch eine Notbetreuung statt. Für den 30. April 2021 geplante öffentliche Brauchtumsfeuer (auch Hexen-, Höhen- oder Walpurgisfeuer genannt) dürfen nicht durchgeführt werden.