Zwickau. Der Landkreis Zwickau reagiert auf die Trockenheit: Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtung wird bis Ende Oktober 2022 untersagt. Das ist in einer kürzlich veröffentlichten Allgemeinverfügung verankert.
Wasserhaushalt und ökologischen Zustand der Gewässer schützen
Ziel sei, in einer witterungsbedingten Niedrigwassersituation den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand der Gewässer zu schützen und ein Trockenfallen von Gewässerabschnitten oder ganzer Gewässer zu verhindern.
Durch die außergewöhnlich trockenen Abflussjahre 2018, 2019 sowie 2020 und den wiederholt schneearmen Winter 2021/2022 besteht sachsenweit weiterhin ein ausgeprägtes Defizit im Wasserdargebot.
Selbst nach den einzelnen Niederschlagsereignissen in den letzten Wochen und einem kurzzeitigen Ansteigen der Abflüsse in den Gewässern liegen die Durchflüsse der meisten Pegel im Mai 2022 gemäß den hydrologischen Berichten des Landesamtes für Umwelt und Geologie circa 30 bis 40 Prozent unter den langjährigen Mittelwasserdurchflüssen.
Vermehrt Niedrigwasserabflüsse
Gegenwärtig tendieren die Abflüsse bereits dazu, unter die langjährig beobachteten mittleren Niedrigwasserabflüsse zu fallen. Die Wasserentnahmen aus den Bächen durch Privatpersonen verschärfen diese Situation dramatisch.
Trotz Trockenheit und erkennbarem Wassermangel werden vielerorts Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen zur Bewässerung von Gärten und Rasenflächen beobachtet. Bürger, die dazu Fragen haben, sollen sich in der unteren Wasserbehörde des Umweltamtes unter der Rufnummer 0375 4402-26210 melden.
erschienen am 06.07.2022