Einer 59-jährigen deutschen Frau ist in einer WhatsApp-Nachricht mitgeteilt worden, dass ihr Sohn das Handy verloren hat beziehungsweise es defekt sei und er nun über einen Bekannten etwas sofort bezahlen müsse. Zu Beginn der Konversation war die Geschädigte noch misstrauisch, wurde dann aber von dem Betrüger überrumpelt und zahlte per Online-Banking eine Summe von 1876,04 Euro auf ein per Nachricht übermitteltes Konto. Die sogenannte Vermögensverschiebung war somit freiwillig und kann nicht zurückgefordert werden.
Polizei informiert Bürgerinnen und Bürger
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang immer wieder und neuerlich darauf hin. Geben sie keine Daten an Personen in Messenger-Diensten oder am Telefon weiter. Vergewissern Sie sich immer noch einmal bei einem Dritten. Fragen Sie auch die Polizei nach Rat und erstatten Sie im Betrugsfalle immer Anzeige!
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