Reichenbach. Im Rahmen laufender Ermittlungen durchsuchten Beamte des Staatsschutzes am Dienstag zwei Wohnungen in Reichenbach. Die beiden 22-Jährigen waren Mitglieder einer WhatsApp-Gruppe. In diesem Chat stellten sie Bilder ein, die dem Tatbestand der Volksverhetzung zuzuordnen sind.

 

Auch in Messenger-Diensten ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Inhalte strafbar

Die beiden Deutschen müssen sich wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen sowie Volksverhetzung verantworten. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verbreitung von Bildern mit verfassungsfeindlichem Inhalt in WhatsApp-Chats oder über andere Messenger-Dienste strafbar ist.